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Kündigung der Rentenvers.in d.Alterskasse f. den Gartenbau wegen Unterschreitung der Mindestgröße

von Hilferuf08.04.2007 | 19:34
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1 Antworten

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Ich(38J.) bin selbst. Landwirt und habe im Flächenfragebogen v. 6.2.2005 angegeben, daß ich die Anbaufläche meines Kleinbetriebes v. 672 auf 600 qm verringert habe.Daraufhin kündigte die Alterskasse f. d. Gartenbau im Dezember 2005 rückwirkend zum 5.2.2005 die Pflichtmitgliedschaft und zahlte die Beiträge ab dem 5.2.05 zurück. Im März 06 bekam ich nun die Diagnose krebs, wurde Ende März operiert und werde zukünftig wohl Bestrahlung oder Chemo über mich "ergehen lassen".Die Ärzte sagten, aufgrund der O.P. dürfe ich 3 Monate nicht schwer heben.Mein Betrieb liegt seit Anfang März "flach".Die wenigen Pflanzen werden 1x wöchentlich v. meinen Eltern, bei denen ich mich zur Zeit pflegen lasse(30 km von Betrieb) gegossen.Anspruch auf Krankengeld besteht nicht.Jetzt habe ich v.a. psychische Existenzängste. Habe ich bei entsprechendem Befund noch Anspruch auf EU-Rente?Was passiert wenn ich den landwirtschaftl. Betrieb einstelle ?Endet dann auch die KV in der KV für den Gartenbau, kann ich dann wieder Pflichtmitglied in der RV werden? Da bisher keine Metastasen gefunden wurden und der Tumor "sauber" entfernt wurde: Kann ich ev. Bestrahlung oder Chemo vorerst ablehnen oder gefährdet dies eine ev. Rente (Reha vor Rente). Was kann ich tun, um ev. spätere Rentenansprüche nicht zu gefährden? Auf was soll ich sonst noch achten? Würde gerne eine Reha in "ganzheitlicher Klinik" machen, damit auch in der Seele die Ursachen für den Krebs gesucht und geheilt werden können . Welcher Kostenträger kommt hierfür auf? Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Reha -Maßnahmen über die Rentenvers.? Wenn ja wo? (Alterskasse oder sonstige?) Bitte helfen Sie mir!Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zur Thematik „Alterskasse für den Gartenbau“ keine genaue Angaben machen kann.

An Ihrer Stelle würde ich dort einen Beratungstermin erbeten und mich ausführlich über Ihre beschriebene Problematiken beraten lassen.

0 Antworten

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