Davon ausgehend dass Sie mit der Direktversicherung eine private, von Ihnen abgeschlossene Versicherung meinen, kann ich ohne weitere Kenntnis vom Sachverhalt nur grundsätzlich sagen, dass das Vorliegen eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von privat abgeschlossenen Versicherungsverträgen vorliegt bzw. nicht vorliegt und insofern eine Kündigung der Direktversicherung keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung hat.