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Experten-Antwort

Kündigung einer Riester-Rente bei 2 vorh. Riester-Renten (Ehepaar) - Steuerl. Auswirkung bei Zusammenveranlagung?

von Tim18.01.2017 | 15:04
1423 Ansichten
5 Antworten

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Meine Frau und ich haben beide eine Riester-Rente und werden steuerlich zusammenveranlagt. Jetzt möchte ich meine Riester-Rente (übrigens ein Fondssparplan) kündigen. Laut meiner Überprüfung der seit dem Beginn der Riester-Verträge erhaltenen Steuerbescheide ist die Steuererstattung immer niedriger gewesen als die Zulage, sodass es immer die Zulage für die beiden Riester-Verträge gab (sodass also bei der Steuererklärung die Riester-Beiträge nie als Sonderausgaben abgezogen wurden, sondern immer die Zulagen in den Riester-Vertrag "geflossen" sind). Ich habe seitdem lediglich 3,5 x die Zulage erhalten und meine Frau für ihren Riester-Vertrag immer die Zulage + die Kinderzulagen. Ab 2010 habe ich meinen Riester-Vertrag ruhen lassen - meine Frau hat für ihren Riester-Vertrag allerdings weiter Beiträge bezahlt (und auch die eben genannten Zulagen + Kinderzulagen erhalten) und möchte ihren Vertrag auch bestehen lassen. Da wir ja zusammenveranlagt werden, nun meine Frage: wenn ich nun meinen Riester-Vertrag kündige, hat es dann irgendwelche Auswirkungen auf den Vertrag meiner Frau (auf ihre bisher erhaltenen Zulagen) oder werden vom Finanzamt noch einmal die vergangenen Steuererklärungen neu berechnet (also dann quasi so, dass praktisch für die vergangenen Jahre jeweils die Riester-Beiträge meiner Frau wegen unserer Zusammenveranlagung bei den Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt werden und ich bzw. wir dann bei der Steuer höher eingestuft werden) und ich muß noch Steuern nachzahlen? Oder ist es vielmehr so, dass bei unseren Steuererklärungen ja sowieso nie die Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen wurden und daher auch diesbezüglich keine Steuernachzahlungen zu erwarten sind? (übrigens ist mir schon klar, dass ich die erhaltenen Zulagen (meine) zurückzahlen und die erhaltenen Kapitalerträge aus dem Vertrag versteuern muß). Danke im voraus für eine Anwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim,

leider können wir Ihre Frage im Expertenforum der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantworten. Für Anfragen zum Steuerrecht steht Ihnen sicherlich Ihre zuständige Finanzverwaltung zur Verfügung.

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4 Antworten

KSCam 18.01.2017 | 18:39
Ich glaube kaum dass ein Mitarbeiter der DRV sich dazu äußern wird was das Finanzamt unternimmt oder nicht. Das ist eine andere Baustelle, Sie fragen im falschen Forum nach. Sorry, auch der Experte wird da kaum was anderes sagen.
Konrad Schießlam 19.01.2017 | 11:53
Bin auch kein Mitarbeiter der DRV, will aber trotzdem eine Antwort gebe. Auffallend der Hinweis, wir werden steuerlich veranlagt, dies ist wohl fast immer so bei Ehepaaren. Das weiter Bestehen des Vertrages für die Ehefrau hat darauf keinen Einfluss. Lag der rechnerische Betrag einer Steuer Ersparnis unterhalb der Zulagen gelegen erhielten Sie auch für Ihren Vertrag keine steuerliche Rückvergütung, da im Steuerbescheid keine Rückvergütung er- folgt ist. MfG.
Konrad Schießlam 19.01.2017 | 13:32
Nochmals-wie schon oft- der Hinweis, der Finanzbeamte wendet keine Zeit auf, solche Auskünfte zu erteilen. Sicher von Ausnahmen abgesehen, der Hinweis, reichen Sie die Steuererklärung ein. dann sehen sie die Berechnung. MfG.
Vor der Renteam 20.01.2017 | 20:01
Hallo Tim, wenn sie nochmals hereinschauen: Ich würde den Vertrag nicht kündigen. Dass sie einiges zurückzahlen müssen, haben sie schon erkannt. Was soll da lohnend sein? Wenn sie zu den Zeitgenossen gehören, die 2008 und danach viel verloren haben, wird der Vertrag eben beitragsfrei gestellt und gut ist es. Zu Rentenbeginn muss das eingez. Kapital wieder vorhanden sein. Sie könnten auch variabel (oder einen geringen Betrag) einzahlen - wenn das möglich ist - bis zur Kleinbetragsrente. Dann werden sie mit 60 angeschrieben und können sich überlegen, was sie damit förderunschädlich machen wollen. Eine Rentenminderung auszugleichen wäre damit auch möglich. Evtl. macht es auch Sinn, einen weiteren Vertrag abzuschließen - einen Rentenvertrag - z. Bsp. bei der Cosmos, dann hätten sie die Teil- oder Restverrentung ab 85 weg [das kann bis zu 30% kosten]und übertragen dann das Kapital aus dem Fondssparplan. Wichtig ist aus meiner Erfahrung, dass man keine hohen Verträge abschliesst, sondern diese variabel auch mal aufstocken kann. Und die Kosten sind bei einem Banksparplan am geringsten...
Deutsche Rentenversicherung
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