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kündigung im Praktikum

von umschüler07.06.2009 | 11:59
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19 Antworten

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es ist für mich sehr schwierig hier die fragen zu stellen, aber auch sehr wichtig. jetzt springe ich mal über meinen schatten. ich mache gerade eine umschulung als Kig( kauffrau im Gesundheitswesen) wärend des praktikums wurde ich gekündigt (wegen Diebstahl), so peinlich das auch ist, ich wollte nicht stehlen...aber es sah halt aus der sicht des arbeitgebers so aus. ich bekam die kündigung und anschließend auch die kündigung meiner schule. ist das erlaubt? was muss ich machen um das noch abzuwenden?

19 Antworten

LSam 07.06.2009 | 12:07
Nach Darstellung der Sachlage ist es wohl eher ein Arbeitsrechtsproblem als ein Problem aus dem Rentenrecht. Aus meiner Sicht aber trotzdem die Anmerkung, zunächst gegen die Kündigung Widerspruch einlegen, bleibt sie dennoch wirksam, beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Falls Sie gewerkschaftlich organisiert sind, sich auch dort Hilfe suchen. Die Aussicht auf Erfolg kann ich hier nur noch einmal deutlich machen an dem Problem der Verkäuferin, das vor nicht allzulanger Zeit durch die Medien ging, einschließlich Fernsehen, Kerner usw., leider ohne Rücknahme der Kündigung. Sie sollten aber nichts unversucht lassen.
umschüleram 07.06.2009 | 12:25
vielen dank für die schnelle antwort. da ich die rehamaßnahme von der rentenstelle beziehe, gehört es vielleicht doch hier her? das problem ist, dass ich schon etwas älter bin(51) und keinen erfolg in der zukunft sehe. Ich kann auf grund meiner krankheit nur wenige jobs annehmen
???am 07.06.2009 | 13:15
Wie "LS" bereits angedeutet hat, kann schon bei einer geringfügigen "Bereicherung" ein Kündigungsgrund vorliegen. Grund ist, dass das Vertrauensverhältnis zerstört wurde. Sie können zwar gegen die Kündigung Ihres Praktikums nun klagen (Ihr Praktikumsgeber war ja wahrscheinlich eine ganz normale Firma), allein aus zeitlichen Gründen halte ich das nicht für sinnvoll. Sie sollten unbedingt persönlich bei Ihrer Schule und Ihrem Reha-Fachberater vorsprechen und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern. Vielleicht haben Sie ja nochmal Glück und Sie können die Umschulung fortsetzen. Kümmern Sie sich parallel dazu am Besten auch gleich um einen Praktikumsplatz.
umschüleram 07.06.2009 | 13:29
es geht mir nicht unbedingt um die kündigung des praktikumplatzes. aus der sicht des arbeitgebers stimme ich ihm zu, er konnte nichts anderes machen nein, ich finde die schule hätte sich mit einer abmahnung zufrieden geben können. meine stellungnahme zu diesem vorfall wurde nicht beachtet. auch die menschliche komonente vergessen. ich weiß einfach nicht was ich machen soll. ich bin verzweifelt
???am 07.06.2009 | 14:04
Wenn Sie nachvollziehen können, dass der AG von einem Diebstahl spricht, gilt das auch für Ihre Schule. Ob eine Abmahnung hier ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Schließlich will die Schule auch im nächsten Jahr ihre Absolventen in Praktika unterbringen. Und das wird schwierig, wenn man in einem Fall wie Ihrem nicht konsequent durchgreift. So etwas spricht sich nämlich sehr schnell herum.
umschüleram 07.06.2009 | 16:39
bevor sie so etwas in den raum stellen, müssten sie die geschichte genau wissen. ich wollte etwas aus dem werbemittelschrank mitnehmen :-( ich hatte nicht die absicht zu stehlen. aber bitte, wenn sie so denken ist es ihre sache, aber ich von meiner seite möchte mich nicht mit ihnen unterhalten. es gibt dinge im leben, die kann man nicht erklären
saegeam 07.06.2009 | 16:11
....heeeeee? Du bist auch ne Nase. Stiehlst beim Arbeitgeber und willst die Kündigung abwenden???? Wie beschämend
saegeam 07.06.2009 | 16:55
Wie darf ich denn das verstehen: Sie wollten nicht stehlen, haben aber trotzdem etwas aus dem Unternehmen entwendet!!!!
Hammeram 07.06.2009 | 19:05
Also sie Nervensaege , die Beiträge konnten Sie sich sparen.haben Sie in Ihrem Leben alles richtig gemacht???? warscheinlich nicht. Ich würde erst mal den Kopf einschalten,bevor ich so über einen Mensch in dieser Lage urteile.Bedenke mal die Behinderung ,die wir alle nicht kennen und dann urteilen Sie.Alles Gute und einen fairen Verlauf wünsche ich Ihnen lieber Umschüler, und hören Sie nicht auf solche Dummschwätzer. LG Hammer
umschüleram 07.06.2009 | 19:47
ich hätte gerne einfach nur sachlich darüber gesprochen, was ich tun und was ich tunlichst lassen sollte. fakt ist, ich hätte fragen müssen. und fakt ist, ich hatte es noch nicht mitgenommen....
umschüleram 07.06.2009 | 19:33
vielen dank @hammer, aber man muss auf dieser welt leider oft mit solchen unsensiblen menschen rechnen. ich möchte nicht auf diesem nivau absteigen, deshalb halte ich mir solchen menschen vom hals. dieser planet ist für menschen von menschen, das wird leider oft vergessen :-(
Corlettoam 07.06.2009 | 20:09
Alle Tipps die Ihnen hier im Forum gegeben werden, helfen Ihnen in dieser Sache nicht wirklich weiter. Ich an ihrer Stelle würde mich kompetent bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrrecht beraten und event. dann auch zumindest gegen den Rauswurf aus der Schule vertreten lassen. Gegen die Kündigung ihres Praktikumbetriebes werden Sie bei Diebstahl nichts machen können. Eine guter Anwalt könnte aber den Vorwurf des Diebstahls eventuell zumindest entkräften oder vollends aus der Welt schaffen.
umschüleram 07.06.2009 | 21:09
wenn man darüber redet bekommt man evtl wege aufgezeigt. man muss es nur sachlich betrachten. diese seite machte es mir möglich, vieles zu bedenken. es werden mir sicher noch menschen wie saege begegnen, die schnell urteilen, beleidigend werden und null verständnis haben. ich denke, ich kann schon das beurteilen, was ich tat, habe deshalb auch mein verständnis für den AG, aber für ein ....ok, nennen wir es dilekt, 2x verurteilt werden und das eigentlich jetzt lebenslang finde ich übertrieben. mein verhalten tut mir auch sehr sehr leid!!! und dennoch macht man mich zum schwerverbrecher, nur das dieser oft die lebenslange strafe erlassen bekommt.
saegeam 08.06.2009 | 11:56
@Umschüler Sie werden doch von mir nicht als Schwerverbrecher degradiert. Ich finde es nur sehr seltsam, wenn Sie Ihren Umschulungsbetrieb bestehlen und die Kündigung der Berufsschule nicht akzeptieren. Sie müssen sich doch mal in die Lage der Berufsschule versetzen.
umschüleram 08.06.2009 | 16:49
nennen sie mir bitte, was sie unter stehlen meinen. werbematerial im eigenen büro mitnehmen (aber mit dem gedanken, es mit nach hause zu nehmen, werbemittel für das berichtsheft...) es bestand ein verdacht vom AG, darum auch die kündigung. nochmal: ICH HABE NICHTS MITGENOMMEN ich finde die kündigung vom Praktikum ist genug. mir war nicht im enferntesten klar, dass das diebstahl sein könnte. die kündigung von der schule passt verhältnismäßig nicht wie ich finde. ich hoffe, ich konnte ihnen klar machen, dass man noch nicht einmal einen kugelschreiber vom arbeitgeber ungefragt mitnehmen darf, auch nicht mit werbung für den AG das wäre diebstahl
Nixam 08.06.2009 | 19:23
Bitte rufen sie unverzüglich Ihren Fachberater für Rehabilitation an und schildern Sie die Sachlage. Er wird sich mit dem Praktikumsbetrieb in Verbindung setzen und auch mit der Schule und man fidnet einen neuen Praktikumsbetrieb für Sie. Auf jeden Fall wird man Ihnen beim Finden einer Lösung helfen. Viele Grüsse Nix
saegeam 09.06.2009 | 12:36
@Umschüler Wenn man seinen Vorgesetzten natürlich vorher nicht fragt, ob man Werbemittel für das Berichtsheft... mit nach Hause nehmen darf, dann ist das in meinen Augen Diebstahl. Der Chef sollte da schon im Vorfeld gefragt werden, ob er es erlaubt. Erlaubt dieser das, dann können Sie das Werbemittel auch mit nach Hause nehmen, ohne das es als Diebstahl bezeichnet werden kann. Im negativen Fall, lassen Sie in Zukunft hübsch die Finger davon.
saegeam 09.06.2009 | 12:45
als Nachtrag möchte ich noch hinzufügen, dass natürlich die Berufsschule bei einem solchen Verdachtsfall berechtigterweise auch vorsichtig sein darf. Deshalb ist die Kündigung der Schule ok.
kaiseram 28.11.2025 | 16:05
ja
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