Sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, denn dann würde Versicherungspflicht eintreten, können Sie aufgrund der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.
Sollte das Arbeitslosengeld I z.B. nicht geleistet werden aufgrund einer Sperrzeit, kann für diesen Zeitraum eine Anrechnungszeit n i c h t berücksichtigt werden. Diese Zeit ist dann nur ein Überbrückungstatbestand für die gfls. nachfolgende Zeit der Arbeitslosigkeit. Sie sollten sich jedoch umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und sich dort beraten lassen.