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Experten-Antwort

Kündigung und fehlende RV-Beiträge des AG

von CK16.03.2011 | 17:49
1822 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin zum 28.02.2011 von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Wir haben aber bereits seit Dezember 2010 kein Gehalt mehr bekommen, ohne dass eine Insolvenz eingereicht wurde. Wie ich jetzt erfuhr, wurden die RV-Beiträge bereits seit Oktober 2010 nicht mehr gezahlt. Was kann ich da von mir aus tun???? Es sind immerhin 5 Monate, die mir und Hunderten von Kollegen fehlen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CK,

hier sollten Sie sich an Ihre zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wenden (= Ihre zuständige gesetzliche Krankenkasse) und dieser das Problem schildern.

Die Einzugsstelle hat nach § 28h Abs. 1 SGB IV die Zahlung der vom Arbeitgeber zu entrichtenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu überwachen und die Beitragsansprüche, die nicht rechtzeitig erfüllt worden sind geltend zu machen.

Um alles Weitere kümmert sich also die Einzugsstelle/Krankenkasse.

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3 Antworten

Sozialrechtleram 16.03.2011 | 23:04
Die Gewerkschaft und den Staatsanwalt informieren.
-_-am 17.03.2011 | 08:52
:P Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist Ihre Krankenkasse, an die Sie sich zunächst wenden können. Sicherlich gibt es auch einen Insolvenzverwalter, die die weitere Abwicklung übernommen hat.
...am 17.03.2011 | 15:43
ohne dass eine Insolvenz eingereicht wurde.
Sicherlich gibt es auch einen Insolvenzverwalter, die die weitere Abwicklung übernommen hat.
??? Die Beiträge gehen Ihnen grundsätzlich nicht verloren. Wenn Sie noch Ihre Lohn- / Gehaltsbescheinigung haben, aus der hervor geht dass die Beiträge von Ihrem Arbeitgeber vom Bruttoentgelt einbehalten wurden, so gelten die Beiträge nach § 203 SGB VI als gezahlt. Also schön Lohnunterlagen aufheben (zumindest die vorhandenen von 10/2010 und 11/2010). Oder Sie machens wier unser Sozialpimpf .... klagen klagen klagen
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