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Kündigung vor Antritt der Reha

von Gaga21.02.2015 | 03:34
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe Seit dem 15.01.15 einen neuen Arbeitgeber vorgesetzt bekommen ("alte Arbeitgeber" ist aus gesundhl. Gründen am31.12.14 aus dem Arbeitsleben ausgeschieden). Die Angestellten haben es erst kurz vor Jahresende erfahren und das wir evtl. übernommen werden erfuhren wir am 12.01.15. Bei einem Arztbesuch im Dez/14 teilte mein Arzt mir mit, das er mich aus gesundheitlichen zur Reha schicken möchte. Die nötigen Schritte wurden in die Wege geleitet. Mein jetziger "neuer" Arbeitgeber ist stinksauer weil die Reha Terminlich auf den 04.03.15 festgesetzt wurde und er lies mir auch mitteilen das "er jetzt für die Zeche bezahlen muss"! Ich möchte das Unternehmen verlassen weil auch mündlich vereinbarte Punkte im Vertrag nicht eingehalten wurden. Darf ich jetzt noch kündigen bevor ich auf Reha gehe, das Übergangsgeld wird zu 99% nicht übernommen.

1 Antworten

KSCam 22.02.2015 | 13:36
Kündigen dürfen Sie als Arbeitnehmer natürlich immer, wenn Sie das wollen - das hat doch mit einer Reha zunächst mal gar nichts zu tun. Ob das vor der Reha clever ist, müssen Sie selbst entscheiden, bei eigener Kündigung riskieren Sie auf jeden Fall eine Sperre durchs Arbeitsamt. Kein Problem wäre allerdings die Kündigung, wenn Sie nahtlos einen neuen Job haben. Wenn die Reha schon in 1 1/2 Wochen beginnt, könnte man eine eigene Kündigung vorher auch als "selten dämliche Idee" beurteilen. Wie kommen Sie zu der kühnen Prognose, dass das ÜG zu 99% nicht übernommen wird? Meinen Sie da vielleicht die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber? Das wiederum wäre keine Frage fürs Rentenforum und die Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber stinksauer ist, ist auch etwas, was im Forum nicht wichtig ist. So ganz wirklich verstehe ich Ihr Problem, weshalb Sie sich ans Forum wenden, nicht.
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