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Kündigung vor beginn der altersteilzeitarbeit

von maged.ibeid09.07.2009 | 18:13
1183 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin seit 1988 bei post sg beschäftig,57 jahre alt,schwerbehindert 50%,am 01.08.2009 begint die arbeitsphase von vereinbarte altersteilzeitarbeit. Nun bekamm fristlose kündigung wegen verhalten von meine arbeitsgeber. möchte um hilfe und Rat ob ich rechtsanspruch habe auf meine altersteilzeitarbeit,da ich noch 2 jahre arbeite und 2 jahre freistellung denn rente. Bitte teilen Sie mir auch Urteile und ob die post ihre vereinbarte vetrag mit mir die altersteilzeitarbeit verfplichtet durch zu führen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.07.2009 | 08:26

Da dies eine arbeitsrechtliche Frage ist, können wir Ihnen in diesem Forum der Rentenversicherung leider keinen Rat geben.

3 Antworten

Schadeam 09.07.2009 | 19:04
Lesen Sie die Antworten von gestern zum Thema ATZ auf die Frage von Friedrich. Dann wissen Sie, dass dies kein Anliegen dieses Forums sondern ein arbeitsrechtliches Problem ist. Was für ein Verhalten hat denn zur fristlosen Kündigung geführt?
Erikaam 09.07.2009 | 20:05
Bei der Post gibt es doch vorher eine Abmahnung.
Wolfgangam 09.07.2009 | 21:51
Hallo maged.ibeid, ein ATZ-Vertrag ist kein Freibrief für dauerhafte Anstellung bis zum Rentenbeginn, das Arbeitsverhältnis wird nur unter anderen zeitlichen/entgeltlichen Bedingungen fortgeführt. Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten sind genau dieselben, wie vorher. Wenn der Arbeitgeber Gründe zur Kündigung hat, oder Sie solche selbst liefern, ändert das rein gar nichts durch einen ATZ-Vertrag. Fragen Sie Ihren Betriebsrat, ob die Kündigung berechtigt ist - wohl schon, da er bereits zugestimmt hat. Weitere Klärung werden Sie nur über Arbeitsgericht/einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erfahren. Gruß w.
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