Hallo Heike,
im Hinblick auf die Möglichkeiten gibt es grundsätzlich 2 „Zielrichtungen“. Die Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt wäre eine Option bzw. die Beantragung einer Altersrente die andere.
Die Zahlung einer Altersrente ist jedoch u.a. vom Lebensalter und der sog. Wartezeit abhängig.
Wunschname ist insofern zuzustimmen, dass es verschiedene Altersrenten gibt und die Altersrente für langjährig Versicherte und ggfs. die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Betracht kommen könnte.
Je nach Rentenbeginn und Rentenart ergibt sich ggfs. auch ein Abschlag der zeitlebens zum Tragen kommt.
Ihre Schwägerin sollte das Angebot der Deutschen Rentenversicherung zur kostenlosen persönlichen Beratung in Anspruch nehmen, damit die Voraussetzungen hinsichtlich Ihres Rentenanspruches geprüft werden können. Über die zu erwartende Rentenhöhe wird dann ebenfalls eine Aussage getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
... den üblichen Idioten hier, allen voran Oh Mann, wie leicht am Usernamen zu erkennen.
Vielleicht hat irgendjemand noch eine sachdienliche Idee oder kann sich wie ein normaler Mensch äußern, ohne Überheblichkeit, schadenfrohen Unterton und sonstige Kennzeichen, die auf psychische Beschädigung schließen lassen. Oder eben auch einfach den Mund halten, wenn man sich nicht gerade für das Verhalten anderer Nutzer entschuldigen muss. Gute Ihnen!
Das gilt insbesondere für Ihren unqualifizierten und niemandem nutzenden Beitrag. Wenn man natürlich, wie scheinbar Sie, sonst nicht den Mund aufbekommt und einem niemand zuhört, kann man es ja mal in einem Forum versuchen. Nehmen Sie besser Ihre Tabletten und setzen sich wie sonst auch in die Ecke und schmollen weiter.
... im Glashaus sitzt...... den üblichen Idioten hier, allen voran Oh Mann, wie leicht am Usernamen zu erkennen. Vielleicht hat irgendjemand noch eine sachdienliche Idee oder kann sich wie ein normaler Mensch äußern, ohne Überheblichkeit, schadenfrohen Unterton und sonstige Kennzeichen, die auf psychische Beschädigung schließen lassen. Oder eben auch einfach den Mund halten, wenn man sich nicht gerade für das Verhalten anderer Nutzer entschuldigen muss. Gute Ihnen!Das gilt insbesondere für Ihren unqualifizierten und niemandem nutzenden Beitrag. Wenn man natürlich, wie scheinbar Sie, sonst nicht den Mund aufbekommt und einem niemand zuhört, kann man es ja mal in einem Forum versuchen. Nehmen Sie besser Ihre Tabletten und setzen sich wie sonst auch in die Ecke und schmollen weiter.
Vielen Dank an:
Machen Sie sich nichts aus... und an die Experten-Antwort!
Hätte ich gewusst wie viel Aggression eine Frage dieser Art auslöst, hätte ich sie nicht gestellt.
Ich wünschen Ihnen allen ein glückliches Leben mit guten Entscheidungen.
Da eine Kündigung aus diesem Grund meines Wissens durchaus rechtlich nicht unumstritten ist, sollte Ihre Schwägerin sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen. Es kommt da auf den Einzelfall an.
Hierzu auch
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf
ca. Seite 20
Nach diesen Ausführungen sollte im Regelfall die Person keine Kündigung erhalten sondern "nur" bis 31.12.22 unbezahlt freigestellt werden. Da es aber 0,0 Gründe gibt die gegen eine Impfung sprechen ist der einfachste Tipp : Impfen lassen !Da eine Kündigung aus diesem Grund meines Wissens durchaus rechtlich nicht unumstritten ist, sollte Ihre Schwägerin sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen. Es kommt da auf den Einzelfall an.Hierzu auch https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_… ca. Seite 20
Da eine Kündigung aus diesem Grund meines Wissens durchaus rechtlich nicht unumstritten ist, sollte Ihre Schwägerin sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen. Es kommt da auf den Einzelfall an.[/quote]
Hierzu auch
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf
ca. Seite 20[/quote]
Nach diesen Ausführungen sollte im Regelfall die Person keine Kündigung erhalten sondern "nur" bis 31.12.22 unbezahlt freigestellt werden.
Da es aber 0,0 Gründe gibt die gegen eine Impfung sprechen ist der einfachste Tipp : Impfen lassen !
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