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Experten-Antwort

Kündigung wegen fehlender Impfung

von Heike - Altenpflegerin19.04.2022 | 13:17
95 Ansichten
13 Antworten
Guten Tag, ich bin der Schwager und erfrage dies für die Schwester meiner Frau. Ihr wird gekündigt zu Ende April, da sie sich nicht impfen lassen möchte. Sie hat über 40 Jahre Vollzeit in der Altenpflege gearbeitet und noch 2 Söhne alleinerziehend großgezogen. Welche Möglichkeiten gibt es für Sie?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.04.2022 | 14:02

Hallo Heike,

im Hinblick auf die Möglichkeiten gibt es grundsätzlich 2 „Zielrichtungen“. Die Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt wäre eine Option bzw. die Beantragung einer Altersrente die andere.

Die Zahlung einer Altersrente ist jedoch u.a. vom Lebensalter und der sog. Wartezeit abhängig.

Wunschname ist insofern zuzustimmen, dass es verschiedene Altersrenten gibt und die Altersrente für langjährig Versicherte und ggfs. die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Betracht kommen könnte.

Je nach Rentenbeginn und Rentenart ergibt sich ggfs. auch ein Abschlag der zeitlebens zum Tragen kommt.

Ihre Schwägerin sollte das Angebot der Deutschen Rentenversicherung zur kostenlosen persönlichen Beratung in Anspruch nehmen, damit die Voraussetzungen hinsichtlich Ihres Rentenanspruches geprüft werden können. Über die zu erwartende Rentenhöhe wird dann ebenfalls eine Aussage getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Ihr Wunschnameam 19.04.2022 | 13:21
1. Impfen 2. Altersrente mit Abschlägen ab 63 3. Altersrente ohne Abschläge ab (wahrscheinlich) 65, je nach Gebusrtsjahrgang 4. arbeitslos melden, Hausfrau, neuen Job usw.
Machen Sie sich nichts aus...am 19.04.2022 | 14:02
... den üblichen Idioten hier, allen voran Oh Mann, wie leicht am Usernamen zu erkennen. Vielleicht hat irgendjemand noch eine sachdienliche Idee oder kann sich wie ein normaler Mensch äußern, ohne Überheblichkeit, schadenfrohen Unterton und sonstige Kennzeichen, die auf psychische Beschädigung schließen lassen. Oder eben auch einfach den Mund halten, wenn man sich nicht gerade für das Verhalten anderer Nutzer entschuldigen muss. Gute Ihnen!
Oh Mannam 19.04.2022 | 13:27
Wer seine Existenzgrundlage aufgibt, weil er sich nicht impfen lassen will, sollte sich zunächst in psychologischer Behandlung begeben. Danach kommt vielleicht die EM Rente in Frage und dann wären sie richtig in diesem Forum.
Analystam 19.04.2022 | 14:11
Machen Sie sich nichts aus... schrieb

... den üblichen Idioten hier, allen voran Oh Mann, wie leicht am Usernamen zu erkennen.

Vielleicht hat irgendjemand noch eine sachdienliche Idee oder kann sich wie ein normaler Mensch äußern, ohne Überheblichkeit, schadenfrohen Unterton und sonstige Kennzeichen, die auf psychische Beschädigung schließen lassen. Oder eben auch einfach den Mund halten, wenn man sich nicht gerade für das Verhalten anderer Nutzer entschuldigen muss. Gute Ihnen!

Das gilt insbesondere für Ihren unqualifizierten und niemandem nutzenden Beitrag. Wenn man natürlich, wie scheinbar Sie, sonst nicht den Mund aufbekommt und einem niemand zuhört, kann man es ja mal in einem Forum versuchen. Nehmen Sie besser Ihre Tabletten und setzen sich wie sonst auch in die Ecke und schmollen weiter.
Weram 19.04.2022 | 15:01
Analyst schrieb

Das gilt insbesondere für Ihren unqualifizierten und niemandem nutzenden Beitrag. Wenn man natürlich, wie scheinbar Sie, sonst nicht den Mund aufbekommt und einem niemand zuhört, kann man es ja mal in einem Forum versuchen. Nehmen Sie besser Ihre Tabletten und setzen sich wie sonst auch in die Ecke und schmollen weiter.

... den üblichen Idioten hier, allen voran Oh Mann, wie leicht am Usernamen zu erkennen. Vielleicht hat irgendjemand noch eine sachdienliche Idee oder kann sich wie ein normaler Mensch äußern, ohne Überheblichkeit, schadenfrohen Unterton und sonstige Kennzeichen, die auf psychische Beschädigung schließen lassen. Oder eben auch einfach den Mund halten, wenn man sich nicht gerade für das Verhalten anderer Nutzer entschuldigen muss. Gute Ihnen!
Das gilt insbesondere für Ihren unqualifizierten und niemandem nutzenden Beitrag. Wenn man natürlich, wie scheinbar Sie, sonst nicht den Mund aufbekommt und einem niemand zuhört, kann man es ja mal in einem Forum versuchen. Nehmen Sie besser Ihre Tabletten und setzen sich wie sonst auch in die Ecke und schmollen weiter.
... im Glashaus sitzt...
Beratungam 19.04.2022 | 15:52
Da eine Kündigung aus diesem Grund meines Wissens durchaus rechtlich nicht unumstritten ist, sollte Ihre Schwägerin sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen. Es kommt da auf den Einzelfall an.
Heike - Altenpflegerinam 19.04.2022 | 15:08
Vielen Dank an: Machen Sie sich nichts aus... und an die Experten-Antwort! Hätte ich gewusst wie viel Aggression eine Frage dieser Art auslöst, hätte ich sie nicht gestellt. Ich wünschen Ihnen allen ein glückliches Leben mit guten Entscheidungen.
Dr.am 19.04.2022 | 15:19
Heike - Altenpflegerin schrieb

Vielen Dank an:

Machen Sie sich nichts aus... und an die Experten-Antwort!

Hätte ich gewusst wie viel Aggression eine Frage dieser Art auslöst, hätte ich sie nicht gestellt.

Ich wünschen Ihnen allen ein glückliches Leben mit guten Entscheidungen.

Ändert aber nichts an Ihrer seltsamen Einstellung. Versuchen Sie gesund zu bleiben und tragen es gelassen, falls Sie schwer an Corona erkranken sollten und denken Sie dran, dafür tragen Sie dann ganz allein die Verantwortung!
Kündigungam 21.04.2022 | 00:04
Abschläge schrieb

Hierzu auch

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf

ca. Seite 20

Da eine Kündigung aus diesem Grund meines Wissens durchaus rechtlich nicht unumstritten ist, sollte Ihre Schwägerin sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen. Es kommt da auf den Einzelfall an.
Hierzu auch https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_… ca. Seite 20
Nach diesen Ausführungen sollte im Regelfall die Person keine Kündigung erhalten sondern "nur" bis 31.12.22 unbezahlt freigestellt werden. Da es aber 0,0 Gründe gibt die gegen eine Impfung sprechen ist der einfachste Tipp : Impfen lassen !
Renaam 21.04.2022 | 03:32
ArbG Gießen: Keine Beschäftigung Ungeimpfter im Seniorenheim https://community.beck.de/2022/04/20/arbg-giessen-keine-beschaef…
Dietmaram 21.04.2022 | 11:21
Kündigung schrieb

Da eine Kündigung aus diesem Grund meines Wissens durchaus rechtlich nicht unumstritten ist, sollte Ihre Schwägerin sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen. Es kommt da auf den Einzelfall an.[/quote]

Hierzu auch

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf

ca. Seite 20[/quote]

Nach diesen Ausführungen sollte im Regelfall die Person keine Kündigung erhalten sondern "nur" bis 31.12.22 unbezahlt freigestellt werden.

Da es aber 0,0 Gründe gibt die gegen eine Impfung sprechen ist der einfachste Tipp : Impfen lassen !

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Eine Dosis Impfstoff ist ein Medikament und hat wie alle anderen auch Nebenwirkungen. Impfbefürworter und Impfgegner scheinen gleichsam militant ihre Standpunkte zu vertreten. Das. Leugnen von Impfschäden ist allerdings auch falsch, auch wenn diese selten sind, hat der Betroffene dann 100%. Es gibt in D. einen Bundesverein Impgeschädigter und das wird wohl seinen Grund haben. Die meisten glauben es aber wohl erst, wenn es sie selber erwischt.
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