Hallo Thomas Behr,
die Maßnahme können Sie jederzeit abbrechen.
Ob Sie dann von den anderen genannten Stellen sofort Leistungen erhalten, müssten Sie jeweils dort erfragen.
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Hallo Thomas Behr,
die Maßnahme können Sie jederzeit abbrechen.
Ob Sie dann von den anderen genannten Stellen sofort Leistungen erhalten, müssten Sie jeweils dort erfragen.
Hallo Herr Behr,
sofern Sie die Leistung aus eigenen Stücken abbrechen, endet die Zahlung des Übergangsgeldes mit dem Tag des Abbruchs. Da Sie danach nicht mehr an der Leistung teilnehmen, wird dann auch kein Übergangsgeld mehr gezahlt.
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