Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kündigungsfristen innerhalb Maßnahme

von Thomas Behr19.08.2019 | 08:18
195 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, eine einfache Frage: Nehmen wir an, ich bin im Moment in einer beliebigen Maßnahme im Rahmen meiner LTA (egal ob Umschulung, Vorkurs, Integrationsmaßnahme, Bewerbungstraining usw.) Wenn ich da nun (aus welchen Gründen auch immer) dringend, evtl. von heute auf morgen, raus müsste und heute ein Einschreiben mit der "Kündigung" bzw. "dem Abbruch aus persönlichen Gründen" zum heutigen Datum an die DRV abschicke, kann ich mit einer Kopie dieses Schreibens am nächsten Tag zur nächsten verantwortlichen Stelle (neuer Arbeitgeber, Agentur für Arbeit usw.) gehen und mich da ordnungsgemäß melden (zum ersten Arbeitstag, arbeitslos melden usw.) ? Danke für eine fachkundige Expertenantwort :)

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas Behr,

die Maßnahme können Sie jederzeit abbrechen.

Ob Sie dann von den anderen genannten Stellen sofort Leistungen erhalten, müssten Sie jeweils dort erfragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Behr,

sofern Sie die Leistung aus eigenen Stücken abbrechen, endet die Zahlung des Übergangsgeldes mit dem Tag des Abbruchs. Da Sie danach nicht mehr an der Leistung teilnehmen, wird dann auch kein Übergangsgeld mehr gezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Thomas Behram 19.08.2019 | 08:25
Kurze Anmerkung: Der moralische Aspekt und was das für die Zukunft meiner LTA bedeuten könnte, spielt bei dieser Fragestellung keine Rolle. Es geht hier rein um den rechtlichen Aspekt der Möglichkeit des direkten Bezuges anderen Einkommens (Lohn, Gehalt, ALG I usw.) nach einem fristlosen Abbruch der LTA.
???am 19.08.2019 | 08:33
Kündigungsfristen gibt es hier nicht. Sie haben ja keinen Vertrag nach dem BGB geschlossen, sondern einen Bescheid nach dem SGB IX bekommen. Von daher reicht es aus, wenn Sie einfach mitteilen, dass Sie nicht mehr kommen. Auf Grund Ihrer Mitwirkungspflichten müssen Sie das so bald wie möglich tun.
???am 23.08.2019 | 10:26
Sie sind verpflichtet, die DRV sobald wie möglich über Ihren Abbruchswunsch zu informieren. Wenn Sie am 23.08. wissen, dass Sie ab 31.08. nicht mehr in die Maßnahme wollen, müssen Sie das auch am 23.08. mitteilen. Gesetzt den Fall, dass Sie am 30.08. erfahren, dass Sie ab 31.08. nicht mehr in die Maßnahme gehen, hängt es etwas vom Abbruchsgrund ab, wie es weitergeht. Wenn Sie am 31.08. eine Beschäftigung aufnehmen, wird die DRV ab dem 31.08. kein Übergangsgeld mehr zahlen. Bei anderen Gründen wäre es möglich, dass Sie noch etwas länger Übergangsgeld bekommen. Hängt aber auch von der Verfahrensweise Ihrer konkreten DRV ab. Hintergrund ist, dass der Bewilligungsbescheid (eigentlich) nicht rückwirkend aufgehoben werden darf, sondern erst ab dem Zeitpunkt, in dem Sie den Abbruchsbescheid in Händen halten. In der Praxis bedeutet das, wenn Sie am 30.08.19 = Samstag der DRV mitteilen, dass Sie abbrechen, wird der Abbruchsbescheid frühestens am 02.09.19 gemacht. Auf Grund der Zustellfiktion gilt der Bescheid als am 05.09.19 als bekannt gegeben und sie bekommen bis zu diesem Tag Übergangsgeld.
Thomas Behram 23.08.2019 | 10:13
Guten Tag und entschuldigen Sie die späte Antwort. Vielen Dank zunächst, da muss ich jetzt aber nochmal einsteigen. Wenn ich den Abbruch der LTA-Maßnahme zu einem fixen Datum vornehme, dann darf mir die DRV aber auch keinen Tag länger Übergangsgeld bezahlen, ist das richtig? Also wenn ich am 30.08. ein Schreiben abschicke, das ich die Maßnahme mit Wirkung des heutigen Tages abbreche, dann darf die DRV mir auch kein ÜBG über den 30.08. hinaus bezahlen? Oder zählt dann der Eingangstermin des Schreibens/Faxes? Das ist extrem wichtig!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026