Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Künstlersozialkasse und Übergangsgeld

von Stephanie19.08.2022 | 15:41
875 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin in der Künstlersozialkasse als Publizisten pflichtversichert. Nach einer längeren Krankheit bekomme ich Übergangsgeld für eine LTA-Maßnahme. In dem Bescheid wurde der Verdienst des letzten Jahres (2021) zugrundegelegt. Das war die Zeit in der ich komplett Krankengeld bezogen habe, also sehr viel weniger "Einkommen" hatte als vor meiner Erkrankung. Bei Selbständigen ist es offenbar üblich und richtig das Vorjahr zugrunde zu legen. Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird das letzte Einkommen VOR der Krankheit zugrunde gelegt. Über die Künstlersozialkasse bin ich ja pflichtversichert, also sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gleichgestellt. Meine Frage also: Müsste bei mir nicht auch die Zeit VOR der Erkrankung zugrunde gelegt werden? Ich bedanke mich jetzt schon für die Antwort(en)!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stephanie,

in Ihrem Fall ist bei dem für die Berechnung des Übergangsgeldes zu berücksichtigenden Arbeitseinkommen von dem dem Reha-Träger durch die Künstlersozialkasse festgestellten beitragsrelevanten Bruttoarbeitseinkommen auszugehen. Die Meldung von der Künstlersozialkasse für verbindlich. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Bemessungsgrundlage falsch ermittelt wurde, müssen Sie sich bitte an die KSK wenden und dort eine Klärung herbeiführen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Stephanieam 27.08.2022 | 18:30
Die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialkasse: Aber welche? Die für die Zeit VOR der Erkrankung. Oder für das vergangene Jahr?
Abschlägeam 27.08.2022 | 21:31
Hallo Stephanie, schauen Sie sich den Bewilligungsbescheid des Übergangsgeldes noch einmal genau an und auch den Bewilligungsbescheid der KSK zum Krankengeld. Dieses wurde aus Ihrem Einkommen vor der Krankheit berechnet, daraus ergibt sich ein Betrag 'Berechnungsgrundlage (bzw. Bemessungsgrundlage)' (also brutto, bevor dann Beiträge zur RV, PV und AlV abgezogen werden. NICHT der kalendertägliche Netto-Anspruch, der dann auf Ihrem Konto landet). Diese 'Berechnungsgrundlage' wird dann von der DRV übernommen (so sollte es jedenfalls sein). Der kalendertägliche Netto-Anspruch ergibt sich aus den weiteren Berechnungen zum Übergangsgeld. Wenn also die beiden Berechnungsgrundlagen übereinstimmen, wird auch für das Übergangsgeld das Einkommen vor der Erkrankung berücksichtigt. Ansonsten, wie bereits der 'Experte' sagte, müssten Sie sich nochmal an die KSK wenden, ob die überhaupt die Beitragsberechnung und den daraus resultierenden KG-Anspruch richtig berechnet hatten.
der anderenam 28.08.2022 | 16:44
Die Berechnungsgrundlage ist das durch die Künstlersozialkasse festgestellte Bruttoarbeitseinkommen im letzten Kalenderjahr vor Beginn der Leistung (Bemessungszeitraum). Vergleichen Sie hierzu die Bescheinigung von der KSK mit den Anlagen zum Übergangsgeld-Bescheid. Wenn die Jahreswerte abweichen, wurde was falsch gemacht. Zum Nachlesen (ab 2.10 wirds interessant): https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026