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Experten-Antwort

Kürzere Tagesarbeitszeit

von Helmut Lipka15.09.2015 | 17:53
1162 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, ich bin Jahrgang 2/1954 und bin seit meinem 14. Lebensjahr ununterbrochen im Arbeitsverhältnis, also im 48. Arbeitsjahr. Ich übe im graphischen Gewerbe einen stehenden Beruf aus, d.h. einrichten und überwachen von Maschinen usw. Stehhilfen sind vorhanden, können aber nicht eingesetzt werden weil die Arbeitspositionen ständig wechseln. Ich habe ein posttrombotisches Problem in meinem linken Bein und erhebliche Schmerzen in den Knien und dem Rücken die sich nach ca 2-3 Arbeitsstunden ständig steigern und zum mittag eigentlich nur mit starken Schmerzmitteln zu ertragen sind. Ich möchte mich keinesfalls irgendwie vor meiner Arbeit "drücken" nur sehe ich die ständige Einnahme von Medikamenten nicht mehr ein. Ich habe auf Grund dieser Probleme seit fast 3 Jahren eine Erwerbsminderung von 40%. Mein Arzt sagt ich solle mich krankschreiben lassen, was ich eigentlich gar nicht möchte. Gibt es eine Variante einer verkürzten Tagesarbeitszeit zu der die RV Differenzzahlungen übernimmt. Eine REHA wurde mir abgelehnt, aber meine Schmerzen werden nicht geringer - eher mehr und bis 63 ist noch eine Weile hin. Gruß H. Lipka

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.09.2015 | 09:48

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für Versicherte, die nur noch eingeschränkt arbeiten können, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht kommen kann. In Verbindung mit einer Teilzeitarbeit soll diese Regelung den Lebensunterhalt sichern. Ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht, wenn die Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, aber noch eine Leistungsfähigkeit von mindestens drei Stunden täglich besteht.

Für Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden (trifft für Sie zu), gilt eine Vertrauensschutzregelung. Diese Versicherten können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in dem bisherigen Beruf, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die Ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.

Sie sollten sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und einen Antrag auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit stellen. Eine Antragstellung ist u.a.bei den Versicherungsämtern (bei den Stadtverwaltungen) oder bei den Auskunfts-und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger möglich.

3 Antworten

Sasaam 15.09.2015 | 18:48
Hallo, wenn Sie schon einen GdB von 40 haben, sollten Sie auf alle Fälle mal einen Antrag auf Erhöhung stellen. Und wenn Sie die komplette Arbeitszeit an einem Tag gesundheitlich nicht mehr schaffen, dann stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und lassen die DRV Ihr Leistungsvermögen beurteilen. Erhalten Sie z.B. eine teilweise Erwerbsminderungsrente, so können Sie noch zwischen 3 - unter 6 Stunden arbeiten. Viele Grüße
=//=am 16.09.2015 | 09:44
Nein, es gibt keine "Differenzzahlungen" der DRV! Was um Himmels Willen soll denn noch alles von der DRV bezahlt werden? Wurde die Reha abgelehnt und der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, legen Sie Widerspruch ein. Ist die Ablehnung schon länger her, stellen Sie einen neuen Reha-Antrag oder aber einen Rentenantrag. Sie haben im Übrigen einen Grad der Behinderung von 40 %, keine Erwerbsminderung von 40 %.
loniam 19.09.2015 | 20:10
Ich verstehe nicht ganz: Hast du einen gdb oder bekommst du erwerbsminderungsrente?
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