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Experten-Antwort

Kürzt Erwerbsminderungsrente die Altersrente?

von Bitte um Auskunft04.07.2016 | 10:15
2518 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn eine Erwerbsminderungsrente um die Hälfte gekürzt wird, bleibt wenig. In drei Jahren gehe ich in Rente. Die wäre dann höher, als die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Nun hörte ich aber, dass ich später gar nicht diese höhere Altersrente bekäme, sondern mich mit der 50%igen Erwerbsminderungsrente auch später begnügen müsste. Stimmt das? Wenn ja, wäre es dann nicht "besser", in den noch verbleibenden Jahren keine solche Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird eine Rente wegen Erwerbsminderung wegen Hinzuverdienst nicht in voller Höhe geleistet (z. B. in Höhe der Hälfte der Vollrente) und werden bei der Altersrente soweit erforderlich die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten, wird die Altersrente in voller Höhe ausgezahlt. Erfolgte die Begrenzung auf die Hälfte der Entgeltpunkte weil nur teilweise Erwerbsminderung vorliegt, dann wurde die Rente mit einem sogenannten Rentenartfaktor 0,5 geleistet. Nachdem der Rentenartfaktor für Altersrenten 1,0 beträgt, wäre dann die Altersrente ungefähr doppelt so hoch (ohne Berücksichtigung etwaiger Abschläge).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung werden alle Zeiten bis zu dem Monat, in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist, berücksichtigt. Wie W*lfgang richtig anführt, wird auch eine sogenannte Zurechnungszeit zum Ausgleich für die aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkte Erwerbfähigkeit berücksichtigt. Den berücksichtigten Zeitraum können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Wird eine Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente umgewandelt, werden die Entgeltpunkte für die Altersrente unter Berücksichtigung aller bis zum Vormonat der Altersrente zurückgelegten Zeiten (einschließlich Rentenbezug) nach dem zum Beginn der Altersrente geltenden Recht ermittelt. Diese werden den Entgeltpunkten der Rente wegen Erwerbsminderung gegenübergestellt. Aus den höheren Entgeltpunkten wird die Altersrente gewährt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Altersrente nicht niedriger ist als die Rente wegen Erwerbsminderung.

Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer Rente waren, behalten den bisherigen Zugangsfaktor (Abschlag), es sei denn, aus den Entgeltpunkten wurde im Verminderungszeitraum keine Rente gezahlt. Damit kann bei einer Altersrente der Abschlag nur für neu hinzukommende oder nicht in Anspruch genommene Entgeltpunkte geringer sein als in der Rente wegen Erwerbsminderung. Solche zusätzlichen Entgeltpunkte können Sie nur erworben haben, wenn Sie nach dem Monat des Eintritts der Erwerbsminderung weitere Beitragszeiten haben und diese den Wert der Zurechnungszeit übersteigen. Eine Altersrente ist damit nicht grundsätzlich höher als die bisher gewährte Rente wegen Erwerbsminderung. Für eine individuelle Information zu diesem Sachverhalt empfehlen wir Ihnen, eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

zoranam 04.07.2016 | 10:24
Nein, stimmt nicht. Sie bekommen in 3 Jahren dann ihre ganz normgehentersrente. Also das Doppelte wie die EM Rente. Eventuell mit Abzug, wenn Sie vorzeitig in die Regelaltersrente gehen.
santanderam 04.07.2016 | 10:37
Da braucht man kein Experte zu sein um das zu beantworten. Wenn sie jetzt eine Halbe EM-Rente erhalten, bekommen sie bei erreichen der Regelaltersrente mindestens das doppelte.
Bitte um Auskunftam 04.07.2016 | 10:26
Danke! Ist das jetzt eine Experten-Auskunft? Oder Ihre persönliche Meinung?
zoranam 04.07.2016 | 10:26
Nein, stimmt nicht. Sie bekommen in 3 Jahren dann ihre ganz normale Alterstersrente. Also das Doppelte wie die EM Rente. Eventuell mit Abzug, wenn Sie vorzeitig in die Regelaltersrente gehen.
sdfsdfam 04.07.2016 | 10:48
Zitat von Bitte um Auskunft anzeigenausblenden
Nein, natürlich nicht. Wo hört man denn sowas? Wenn Sie von einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wechseln, dann wird die Altersrente auch als Vollrente gezahlt, sofern man kein Hinzuverdienst erzielt, welches größer als 450,- EUR ist. Die Prüfung des Hinzuverdienstes erfolgt allerdings auch nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Danach wird die Altersrente immer als Vollrente gezahlt - unabhängig vom Einkommen und - um es nochmal zu betonen - unabhängig vom Vorrentenbezug. Eine Expertenanwort erkennen Sie dann (später) daran, dass als Absender der Nachricht ein roter geschriebener „Experte“ angegeben ist
Herz1952am 04.07.2016 | 12:04
Sorry, bitte um Auskunft, Wenn Sie jetzt eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen, ist die Altersrente natürlich doppelt so hoch.
Herz1952am 04.07.2016 | 11:58
Sollten Sie keine zusätzlichen Entgeltpunkte bekommen/erarbeitet haben währen der EM-Rente, dann ist die Altersrente genau so hoch/niedrig, wie die Altersrente.
Herz1952am 04.07.2016 | 13:18
Sorry, bitte um Auskunft, Wenn Sie jetzt eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen, ist die Altersrente natürlich doppelt so hoch.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Sie haben dazugelernt (smile)
Bitte um Auskunftam 04.07.2016 | 18:06
Vielen Dank! (so müsste man dann NICHT mit der halben Rente auskommen.) Und wie ist es bei der vollen Erwerbsminderung? da wird doch die Rente erstmal kleiner sein, als die sogenannte Altersrente.? Wenn das Alter für diese richtige Rente nun erreicht ist, bekommt man da doch dann dadurch mehr, dass es jetzt in die Altersrente geht?
W*lfgangam 04.07.2016 | 19:24
Zitat von Bitte um Auskunft anzeigenausblenden
Hallo Bitte um Auskunft, ein weit verbreiteter Irrtum/die EM-Rente ist bereits eine 'richtige' Rente (kein Link abgelegt, obwohl gerade vor ein Paar Tagen dieses Thema/Frage hier behandelt worden ist ;-)) Nun denn: die EM ist bereits bis 60/62 hochgerechnet, also eigentlich mehr, als über die Versicherungszeiten erarbeitet worden ist - warum sollte die Altersrente dann höher ausfallen (nur neue Versicherungszeiten nach Ende der Zurechnungszeit 60/62) könnten einen Mehrwert bei der Altersrente bringen. Ansonsten bekommt die EM-Rente nur einen neuen Namen, weniger wird es nicht - und mehr nur in homöopathischen Dosen/seltenen Ausnahmefällen. Tipp: sobald Sie erstmalig die Voraussetzungen für einer Altergrenze/-rente erreichen, einfach die nächste Beratungsstelle aufsuchen und jeweilige Proberechnungen einholen. Gruß w.
W*lfgangam 05.07.2016 | 22:51
...hey, so stell ich mir leicht lesbaren/strukturierten Text vor – gut dass die DRV für Ihre Standardtexte/schriftlich noch 'Schriftsetzer' engagiert hat ;-) Und doch, es gibt KollegInnen, die so was (immer noch) seitenweise in Bescheide meißeln können - da krieg ich das Gruseln ...die haben schon an der mechanischen Taste nur rattattat gemacht und Augenkrebs verursacht. Ich dachte, die Experten/in hier wären ungreisener – aber, wohl Smartfön-Junkies, da geht die SMS genauso ratzfatz ab ...ohne Blick nach oben/Text / wie sieht es aus / schnell weg damit eben. Gruß w. PS: um es mit GoT zu sagen 'Schande' ...nunja - den 'Spoiler' erspare ich mir :-)
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