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Experten-Antwort

kürzung der altersrente, weil man früher .....?

von martina meier28.07.2010 | 18:41
2071 Ansichten
6 Antworten

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hallo, bitte eine frage, wenn man eine zeitlang eine erwerbsminderungsrente hat, und irgendwann wieder arbeiten gehen kann, wird dann die altersrente gekürzt, eben weil man schon mal die rentenversicherung in anspruch genommen hat? vielen dank für antwort achja, es besteht 50 % schwerbehinderung unbefristet! alter z.zt. 49 jahre

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich der Antwort von Rosanna an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Rosannaam 28.07.2010 | 23:58
Angenommen, die EM-Rente ist weggefallen und die Folgerente beginnt nicht innerhalb von 24 Monaten nach Ende der EM-Rente, wird die Altersrente ganz neu berechnet UND die bisherigen Entgeltpunkte sind NICHT bestandsgeschützt. Es ist deshalb schon möglich, dass sich eine niedrigere Rentenhöhe ergibt. Im direkten Anschluss (innerhalb 24 Monaten) an eine Vorrente kann sich nie eine niedrigere Rentenhöhe ergeben (§ 88 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).
Schwarzwälderam 29.07.2010 | 08:28
Die Antwort von Rosanna ist zwar richtig, aber das wollte der User doch gar nicht wissen. Vielmehr ging es darum, ob eine spätere Rente gekürzt wird weil schon einmal Leistungen bezogen wurden. Und das ist nicht der Fall, egal wie oft bzw wie lange vorher eine Rente (oder eine andere Leistung wie z.B. eine Rehamaßnahme) bezogen wurde wird die spätere Leistung nicht gekürzt. Die Besitzstandregelung ist dann nochmal eine ganz andere Sache.
...am 29.07.2010 | 09:38
...denn, wenn die Erwerbsminderungsrente nach dem 60. Lebensjahr bezogen wurde, bleibt die Kürzungfür diese Entgeltpunkte auch in der Altersrente erhalten. Beispiel: - Erwerbsminderungsrente mit 10,8% Abschlag aus 30 Entgeltpunkten vom 59. - 61. Lebensjahr - dann Beschäftigung vom 61. - 63. Lebensjahr (daraus 2 neue Entgeltpunkte) - Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63. Lebenjahr ohne Abschlag Lösung: Die 10,8% EM-Renten-Abschlag bezieht sich auf den Zeitraum vom 60.-63.Lj. Tatsächlich wurde diese Rente bis zum 61.Lj. bezogen. Daherbleiben für die vor EM-Rentebezug ermittelten 30 Entgeltpunkte 3,6 % Abschlag (für 1 Jahr) bestehen. Lediglich die danach erwirtschafteten 2 Entgeltpunkte bleiben abschlagsfrei.
Hansam 29.07.2010 | 10:15
@von Schöner Beitrag ABER : @ Martina Meier schrieb "alter z.zt. 49 jahre "
martina meieram 29.07.2010 | 17:39
vielen dank für die anworten, sie haben mich jetzt ziemlich beruhigt, weil ich eine mini-rente habe und wenn ich davon noch hätte abzug bekommen, dann mahlzeit. vielen dank
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