Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

kürzung der altersrente, weil man früher .....?

von martina meier28.07.2010 | 18:41
2069 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo, bitte eine frage, wenn man eine zeitlang eine erwerbsminderungsrente hat, und irgendwann wieder arbeiten gehen kann, wird dann die altersrente gekürzt, eben weil man schon mal die rentenversicherung in anspruch genommen hat? vielen dank für antwort achja, es besteht 50 % schwerbehinderung unbefristet! alter z.zt. 49 jahre

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2010 | 07:55

5 Antworten

Rosannaam 28.07.2010 | 23:58
Angenommen, die EM-Rente ist weggefallen und die Folgerente beginnt nicht innerhalb von 24 Monaten nach Ende der EM-Rente, wird die Altersrente ganz neu berechnet UND die bisherigen Entgeltpunkte sind NICHT bestandsgeschützt. Es ist deshalb schon möglich, dass sich eine niedrigere Rentenhöhe ergibt. Im direkten Anschluss (innerhalb 24 Monaten) an eine Vorrente kann sich nie eine niedrigere Rentenhöhe ergeben (§ 88 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).
Schwarzwälderam 29.07.2010 | 08:28
Die Antwort von Rosanna ist zwar richtig, aber das wollte der User doch gar nicht wissen. Vielmehr ging es darum, ob eine spätere Rente gekürzt wird weil schon einmal Leistungen bezogen wurden. Und das ist nicht der Fall, egal wie oft bzw wie lange vorher eine Rente (oder eine andere Leistung wie z.B. eine Rehamaßnahme) bezogen wurde wird die spätere Leistung nicht gekürzt. Die Besitzstandregelung ist dann nochmal eine ganz andere Sache.
...am 29.07.2010 | 09:38
...denn, wenn die Erwerbsminderungsrente nach dem 60. Lebensjahr bezogen wurde, bleibt die Kürzungfür diese Entgeltpunkte auch in der Altersrente erhalten. Beispiel: - Erwerbsminderungsrente mit 10,8% Abschlag aus 30 Entgeltpunkten vom 59. - 61. Lebensjahr - dann Beschäftigung vom 61. - 63. Lebensjahr (daraus 2 neue Entgeltpunkte) - Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63. Lebenjahr ohne Abschlag Lösung: Die 10,8% EM-Renten-Abschlag bezieht sich auf den Zeitraum vom 60.-63.Lj. Tatsächlich wurde diese Rente bis zum 61.Lj. bezogen. Daherbleiben für die vor EM-Rentebezug ermittelten 30 Entgeltpunkte 3,6 % Abschlag (für 1 Jahr) bestehen. Lediglich die danach erwirtschafteten 2 Entgeltpunkte bleiben abschlagsfrei.
Hansam 29.07.2010 | 10:15
@von Schöner Beitrag ABER : @ Martina Meier schrieb "alter z.zt. 49 jahre "
martina meieram 29.07.2010 | 17:39
vielen dank für die anworten, sie haben mich jetzt ziemlich beruhigt, weil ich eine mini-rente habe und wenn ich davon noch hätte abzug bekommen, dann mahlzeit. vielen dank
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026