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Experten-Antwort

Kürzung der gesetzl. Rente durch Überschreitung der dazu Verdienst Grenze

von Bernd16.08.2022 | 12:13
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Hallo wird die Kürzung der Rente nach Beendigung der dazu Verdienst Grenze wieder aufgehoben? Vielen Dank Gruß

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

seit der Umstellung (2017) der Hinzuverdienstgrenzen auf eine kalenderjährliche Grenze kommt es nicht mehr darauf an, in welchem Monat ein Hinzuverdienst erzielt wird/wurde.

So ist zum Beispiel die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Altersrente auch dann eingehalten, wenn nur in einem Monat bis zur maximalen Hinzuverdienstgrenze verdient wurde und im gesamten übrigen Kalenderjahr kein weiterer Hinzuverdienst vorliegt.

Aus diesem Grund wird auch nicht mehr gefragt, wie hoch der Verdienst in den einzelnen Monaten ist. Zu Beginn der Rente muss also eine Jahresprognose zum beabsichtigten Hinzuverdienst abgegeben werden. Diese wird einmal jährlich überprüft und evtl. zu viel gezahlte Rentenbeträge werden zurückgefordert oder zu wenig gezahlte Rentenbeträge werden nachgezahlt.

Da es sich, wie bereits erwähnt, um eine kalenderjährliche Grenze handelt, kann es passieren, dass Sie keinen Hinzuverdienst mehr haben, aber die Rente dennoch gekürzt weitergezahlt werden muss, weil Sie evtl. die Jahreshinzuverdienstgrenze bereits überschritten haben.

Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ entnehmen. Hier kommt der Link dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.html

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

senf-dazuam 16.08.2022 | 12:50
Wenn Sie es der DRV melden, dann kann quasi sofort wieder eine ungekürzte Rente gezahlt werden. Wenn Sie nichts tun, dann wird es für die DRV ungleich schwieriger zu reagieren.
Jonnyam 16.08.2022 | 16:10
Sehr gut erläutert. Fehlt nur noch der folgende Hinweis: Es kann auch passieren, dass der Hinzuverdienst so hoch ist, dass für das folgende Kalenderjahr mit 12 Monaten gar kein Anspruch mehr auf eine Rentenzahlung besteht. Leider wird man in solchen Fällen von der DRV nicht darauf hingewiesen, dass bei einem Antrag auf erneute Rentenzahlung erst ab z.B. August oder später bei unverändert hohem Hinzuverdienst dennoch eine Rente gezahlt werden kann. Dann zählt nämlich nur der Verdienst ab August bis Dezember und von einem eventuellen Betrag über der kalenderjährlichen Hinvzuverdienstgrenze (für 12 Monate!) wird lediglich noch ein Zwölftel zu 40 % auf die volle Altersrente angerechnet. Die von der DRV gegebenen Hinweise: „Ja, zum 01.07. jedes Jahres werden wir Ihren Hinzuverdienst für das zurückliegende Kalenderjahr überprüfen.“ und „Dann werden wir Ihre Rente rückwirkend neu berechnen. Daraus kann sich eine Nachzahlung für Sie ergeben, zu viel gezahlte Beträge müssen Sie jedoch zurückzahlen.“ sind in Fällen des Wegfalls eines Anspruchs ab Beginn eines Kalenderjahres irreführend. Schön wäre es, wenn in diesen Fällen statt dessen gesagt würde: "Wenn Sie ab einem neu zu bestimmenden Rentenbeginn im Jahr xxxx nicht die Hinzuverdienstgrenze von zz.zzz € überschreiten, kann eine Vollrente – bei Überschreiten gegebenenfalls eine Teilrente - geleistet werden" Aber vielleicht ändert sich das ja alles zum 1. Januar 2023
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