Hallo Bernd,
seit der Umstellung (2017) der Hinzuverdienstgrenzen auf eine kalenderjährliche Grenze kommt es nicht mehr darauf an, in welchem Monat ein Hinzuverdienst erzielt wird/wurde.
So ist zum Beispiel die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Altersrente auch dann eingehalten, wenn nur in einem Monat bis zur maximalen Hinzuverdienstgrenze verdient wurde und im gesamten übrigen Kalenderjahr kein weiterer Hinzuverdienst vorliegt.
Aus diesem Grund wird auch nicht mehr gefragt, wie hoch der Verdienst in den einzelnen Monaten ist. Zu Beginn der Rente muss also eine Jahresprognose zum beabsichtigten Hinzuverdienst abgegeben werden. Diese wird einmal jährlich überprüft und evtl. zu viel gezahlte Rentenbeträge werden zurückgefordert oder zu wenig gezahlte Rentenbeträge werden nachgezahlt.
Da es sich, wie bereits erwähnt, um eine kalenderjährliche Grenze handelt, kann es passieren, dass Sie keinen Hinzuverdienst mehr haben, aber die Rente dennoch gekürzt weitergezahlt werden muss, weil Sie evtl. die Jahreshinzuverdienstgrenze bereits überschritten haben.
Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ entnehmen. Hier kommt der Link dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.html
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung