Hallo anjak,
die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung informiert Sie jährlich über Ihre Rentenansprüche und ist somit eine wichtige Planungsgrundlage. Die Renteninformation soll Ihnen einen Überblick über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente geben. Sie beinhaltet eine Darstellung der bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Darüber hinaus enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.
Der aktuelle Rentenanspruch für den Fall der vollen Erwerbsminderung wird oben dargestellt. In dem zweiten Feld von oben werden die derzeit erworbenen Rentenansprüche dargestellt – ohne weitere Einzahlungen. In dem dritten Feld wird die Rente hochgerechnet, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze so wie bisher einzahlen würden.
Wenn in Zukunft aufgrund der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug keine weiteren Einzahlungen zu erwarten sind, wird der zweite Zahlbetrag voraussichtlich stehen bleiben, der Rentenanspruch für den Fall der Erwerbsminderung wird voraussichtlich sinken und die Hochrechnung wird sich dem aktuellen Rentenanspruch immer mehr annähern. Eine „Kürzung“ des derzeit erworbenen Rentenanspruches ist durch die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug jedoch nicht zu erwarten.
Durch einen Minijob mit Zahlung von Pflichtbeiträgen wird der zweite Zahlbetrag jedes Jahr leicht steigen, der Rentenanspruch für den Fall der Erwerbsminderung wird weiterhin sinken (allerdings weniger stark als bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug) und die Hochrechnung wird sich dem aktuellen Rentenanspruch immer mehr annähern (allerdings weniger stark als bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug).
Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern zu zahlen sind. Auch kann sich der Rentenbetrag durch vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente noch mindern.
Für eine tiefergehende Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden.
Zur Veranschaulichung hier noch mal ein link zu einer Muster Renteninformation mit Erläuterungen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Bilder/DE/Pressebilder/sonstige_pressebilder/renteninfo_inhalt_artikel.html;jsessionid=F1BA574FC752BC761D190011343617A2.delivery1-3-replication
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung