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Experten-Antwort

Kürzung der Rente wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von anjak25.05.2021 | 18:23
121 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 58, habe 33 Jahre die Beiträge zur RV eingezahlt, dann wurde bei meinem Arbeitgeber Anfang 2020 Insolvenz gemeldet und alle Mitarbeiter wurden entlassen. Nach 18 Monaten endet für mich bald der Bezug von ALG I, so dass ich danach arbeitslos verbleibe, jedoch ohne Anspruch auf weitere Leistungen und ohne Aussicht auf eine neue Beschäftigung. Was passiert mit meiner bisher erreichten Regelaltersrente (die jährlich als "Renteninformation" von der DRV bestätigt wurde) falls ich bis zu deren Beginn in April 2030 arbeitslos ohne Leistungsbezug bleiben würde? Bleibt der Rentenbetrag, der zuletzt mitgeteilt wurde, weiterhin bestehen oder wird alles neu berechnet und ich somit mit erheblichen Kürzungen rechnen muss? Kann ich das mindestens teilweise verhindern, wenn ich in den nächsten 8-9 Jahren mindestens eine sog. Minijob Beschäftigung ausüben würde? Für eine kurze Rückmeldung wäre Ihnen sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo anjak,

die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung informiert Sie jährlich über Ihre Rentenansprüche und ist somit eine wichtige Planungsgrundlage. Die Renteninformation soll Ihnen einen Überblick über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente geben. Sie beinhaltet eine Darstellung der bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Darüber hinaus enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.

Der aktuelle Rentenanspruch für den Fall der vollen Erwerbsminderung wird oben dargestellt. In dem zweiten Feld von oben werden die derzeit erworbenen Rentenansprüche dargestellt – ohne weitere Einzahlungen. In dem dritten Feld wird die Rente hochgerechnet, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze so wie bisher einzahlen würden.

Wenn in Zukunft aufgrund der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug keine weiteren Einzahlungen zu erwarten sind, wird der zweite Zahlbetrag voraussichtlich stehen bleiben, der Rentenanspruch für den Fall der Erwerbsminderung wird voraussichtlich sinken und die Hochrechnung wird sich dem aktuellen Rentenanspruch immer mehr annähern. Eine „Kürzung“ des derzeit erworbenen Rentenanspruches ist durch die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug jedoch nicht zu erwarten.

Durch einen Minijob mit Zahlung von Pflichtbeiträgen wird der zweite Zahlbetrag jedes Jahr leicht steigen, der Rentenanspruch für den Fall der Erwerbsminderung wird weiterhin sinken (allerdings weniger stark als bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug) und die Hochrechnung wird sich dem aktuellen Rentenanspruch immer mehr annähern (allerdings weniger stark als bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug).

Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern zu zahlen sind. Auch kann sich der Rentenbetrag durch vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente noch mindern.

Für eine tiefergehende Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden.

Zur Veranschaulichung hier noch mal ein link zu einer Muster Renteninformation mit Erläuterungen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Bilder/DE/Pressebilder/sonstige_pressebilder/renteninfo_inhalt_artikel.html;jsessionid=F1BA574FC752BC761D190011343617A2.delivery1-3-replication

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fuchsam 25.05.2021 | 18:35
Die erreichte Anzahl Ihrer Rentenpunkte bleibt. Solange Sie nicht vorgezogen in Rente gehen, bleibt der Betrag fast gleich, erhöht sich nur minimal, abhängig davon wie der Wert pro Rentenpunkt im Laufe der Jahren steigt. Wenn Sie einen Minijob nachgehen, erhöht sich die spätere Rente auch, allerdings auch nur minimal.
W°lfgangam 25.05.2021 | 19:20
Hallo anjak, was sollte damit passieren, was Sie laut Prognose noch nicht erreicht haben? ;-) Die Regelaltersrente auf Ihrer letzten Renteninformation geht von einer kontinuierlichen Beschäftigung mit wertgleichen Einkünften bis dahin aus ... Nunmehr BREAK, die Beiträge zur DRV enden mit Auslaufen der ALG-Zahlung bereits vor dem 60. Lbj. ...unschön, was soll da noch an Beiträgen bis zu Ihrer Regelaltersgrenze 66+10 dazukommen, um die in der Renten-Info dargestellte Regelaltersgrenze zu erreichen? Folgend Alo ohne Leistungsbezug ist nur ein ziemliche 'Luftnummer' und ein Minijob bis dahin dito genauso, ohne an den jetzt genannten Regelaltersrentenbetrag heranzukommen! Sollte sich Ihre Situation nicht verbessern/neuer Job/gute Einkünfte, haben Sie nicht mehr, als der mittlere Betrag Ihrer Renteninformation bisher ausdrückt und Sie mit 63 die Altersrente mit Abschlag beantragen werden (statt sich unsinnigerweise mit einem Minijob noch knapp 4 Jahre bis zur Regelaltersgrenze zu robben) - KV/PV noch mit rd. 11 % abgezogen ...und der Abschlag von 13,8 % wird nur durch die Beiträge aus ALG kaschiert/Betrag passt schon, eher etwas weniger <- genau werden Sie eine Prognose in der nächsten Beratungsstelle erhalten können. Sorry, wenn ich es nicht 'schöner' für Sie darstellen kann ... Gruß w.
anjakam 26.05.2021 | 12:26
Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung, das hilft mir auf jedem Fall weiter. Freundliche Grüße anjak
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