Hallo Peter Seibel,
sowohl bei Aufenthalt im Inland alsauch bei Verzug auf die Philippinen ist die W-Rente im geschilderten Sachverhalt zu 100 % zu zahlen. Rechtliche Grundlage ist insbesondere der § 113 Abs. 3 SGB VI.
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Hallo Peter Seibel,
sowohl bei Aufenthalt im Inland alsauch bei Verzug auf die Philippinen ist die W-Rente im geschilderten Sachverhalt zu 100 % zu zahlen. Rechtliche Grundlage ist insbesondere der § 113 Abs. 3 SGB VI.
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