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Experten-Antwort

Kürzung der Witwenrente?

von Peter Seibel26.02.2011 | 11:44
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2 Antworten

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Der Ehemann ist Deutscher und seine Ehefrau Philippina. Nach dem Tod des Mannes bekommt sie eine Witwenrente. Wird diese Witwenrente von der DRV nochmals gekürzt, wenn sie nur die philippinische Staatsbürgschaft besitzt? Antwort bitte mit gesetzlicher Quellenangabe. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Seibel,

sowohl bei Aufenthalt im Inland alsauch bei Verzug auf die Philippinen ist die W-Rente im geschilderten Sachverhalt zu 100 % zu zahlen. Rechtliche Grundlage ist insbesondere der § 113 Abs. 3 SGB VI.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 26.02.2011 | 22:26
:P http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR1226109… Ausländer, die sich dauernd im Inland aufhalten und Ausländer, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, erhalten für diese Zeit Leistungen wie Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten diese Leistungen, soweit nicht die folgenden Vorschriften (§§ 111 - 114 SGB 6) über Leistungen an Berechtigte im Ausland etwas anderes bestimmen. § 113 Abs. 3 SGB 6: Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist, werden zu 70 vom Hundert berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht bei Hinterbliebenenrenten, wenn der verstorbene Versicherte die Staatsangehörigkeit eines Staates hatte, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist.
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