Sofern der verstorbene Versicherte Deutscher oder EU-Bürger war, erhält die Hinterbliebene unabhängig von ihrer eigenen Staatsangehörigkeit bei Todesfällen ab dem 05.05.2005 die Hinterbliebenenrente in der Höhe, wie sie auch ein Deutscher bei Wohnsitz im Nichtvertragsausland (hier Thailand) bekommen würde.
Eine Versichertenrente an einen thailändischen Staatsangehörigen in Thailand kann nur aus den Entgeltpunkten für Beitragszeiten, nicht aus Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten berechnet werden. Die dann maßgeblichen persönlichen Entgeltpunkte werden danach auf 70 % vermindert.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.