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Kürzung der Witwenrente bei Leben im Ausland

von Wolfgang17.09.2009 | 14:48
3462 Ansichten
5 Antworten
Speziell geht es hier um Thailand, also ein land, mit dem kein Sozialabkommen besteht. 1. Frage: Mann deutsch - Frau Thai. Er stirbt, sie hat Anspruch auf Witwenrente. Sie lebt in Thailand. Bei Zahlung der ihr zustenhenden Rente werden nicht mehr, wie früher, 30% abgezogen. 2. Frage: Sie hat in Deutschland gelebt und gearbeitet und hat selbst Anspruch auf eine eigene Rente. Diese veröebt sie aber dann wieder in Thailand. Wird diese eigene rente ebenfalls in voller Höhe gzahlt, also gleicher Betrag, als wenn sie in Deutschland leben würde?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.09.2009 | 16:01

Sofern der verstorbene Versicherte Deutscher oder EU-Bürger war, erhält die Hinterbliebene unabhängig von ihrer eigenen Staatsangehörigkeit bei Todesfällen ab dem 05.05.2005 die Hinterbliebenenrente in der Höhe, wie sie auch ein Deutscher bei Wohnsitz im Nichtvertragsausland (hier Thailand) bekommen würde.

Eine Versichertenrente an einen thailändischen Staatsangehörigen in Thailand kann nur aus den Entgeltpunkten für Beitragszeiten, nicht aus Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten berechnet werden. Die dann maßgeblichen persönlichen Entgeltpunkte werden danach auf 70 % vermindert.

4 Antworten

...am 17.09.2009 | 14:59
zu 1.) Thailändische Witwe eines deutschen Staatsangehörigen in Thailand lebend erhält die volle Witwenrente (wie in Deutschland) - keine Kürzung wegen Auslandsaufenthalt; jedoch ggf. Kürzung aufgrund von eigenem Einkommen. zu 2.) Thailändische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Thailand erhält die deutsche Rente nur zu 60%.
Hmmmam 17.09.2009 | 15:50
zu 2) ich meine das wären 70 % gewesen
...am 17.09.2009 | 16:35
Korrekt: 70% Ich glaub ich war gedanklich noch bei der Hinterbliebenenrente :-) sorry
Wolfgangam 17.09.2009 | 20:30
...na ohne bewerte AZ sind es auch weniger als 70 % - das wäre korrekt ;-) Gruß w,
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