Hallo Michael 1234,
ich stimme W*lfgang zu: Aus den angegebenen Daten heraus kann die Sachlage nicht eindeutig beurteilt werden. Für die Witwe wäre es wirklich empfehlenswert, mit ihrem Rentenbescheid bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen.
Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, nicht 1:1 sondern nur zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet werden.
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