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Kürzung des Versorgungsausgleich

von Seemann17.11.2009 | 22:27
881 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

nach beamtenrechtlichen Grundsätzen wurde auf das Versicherungskonto meiner geschiedenen Ehefrau bei der DRV Rentenaunwartschaften begründet. Vor kurzer Zeit wurde mir bekannt, dass meine geschiedene Ehefrau vestorben sei. Nach der Scheidung im Jahr 1993 hatte ich überhaupt keinen Kontakt mehr. Soimit wusste ich auch nichts von Ihrem Tod. Tatsächlich verstarb die geschiedene Ehefrau schon im Dez. 2004 und sie hat eine Rente bezogen seit Nov. 2003. -also keine 36 Mon. - Die DRV hat mir bzw. meiner Versorgungsstelle überhaupt keine Mitteilung zukommen lassen, dass ein Sterbefall eingetreten ist. Meine Versorgungsstelle hat also ständig , bis heute, Rentenanwartschaften mtl. auf das Versicherungskonto meiner vestorbenen Exfrau eingezahlt. Frage: Hätte die DRV nicht Mitteilung über den Sterbefall an meine Versorgungstelle machen müssen ? oder ist das nicht der Fall?

1 Antworten

Öhaam 18.11.2009 | 08:05
Warum sollte sich die DRV um Ihre Familienangelegenheiten kümmern? Das wäre notfalls denkbar, wenn die 'EInwohnermeldeämter' aller Staaten der Erde Ihre Daten regelmäßig und zeitnah übermitteln - denn sonst wäre das ganze eine absolute Ungleichbehandlung! Beantragen doch einfach Sie die Rückübertragung der Werte - dann wird die DRV ermitteln, ob und ggf. welche Leistungen aus den Werten erbracht wurden. Sofern Sie nicht schon pensionsberechtigt sind wird die Entscheidung ohnehin erst mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand geprüft werden können!
Deutsche Rentenversicherung
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