Hallo Regina Risse,
anrechenbar ist Ihre eigene Altersrente. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die angegebenen Beträge Brutto-Beträge sind - dann ergibt sich folgende Rechnung:
750 - 13 % = 652,50
abzüglich Freibetrag Ost 643,37
= 9, 13
und davon werden 40 % angerechnet, also 3,65 Euro
Ich gehe davon aus, dass für Sie das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt, wonach die Betriebsrente nicht auf die Witwenrente angerechnet wird - die dürfte auch bisher nicht bei Ihrer Witwenrente angerechnet worden sein.