Die beste Möglichkeit, den frühestmöglichen Altersrentenbeginn in Ihrem individuellen Fall zu erfahren ist ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers oder direkt von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft sowie eine Bescheinigung bzgl. des für Sie frühestmöglichen Altersrentenbeginns mit und ohne Abschläge zu anzufordern. Soweit Sie Ihrem Rentenversicherungsträger Ihren Schwerbehindertenausweis noch nicht vorgelegt haben, sollten Sie dies im Rahmen Ihrer Anfrage bzw. beim o.g. Beratungsgespräch tun.
Sie können jedoch auch auch den Rentenbeginnrechner auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung benutzen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_111D9D8B98D645AF933CD705F00A238F.cae01/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner_node.html