Diese Einschränkung „die versteckte (!) Regelung, die Nachzahlungen für die Vergangenheit ausschließt“ tritt erst mit Wirkung 01.01.2008 in Kraft. D.h. für alle davor bleibt es bei der alten Regelung.
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Diese Einschränkung „die versteckte (!) Regelung, die Nachzahlungen für die Vergangenheit ausschließt“ tritt erst mit Wirkung 01.01.2008 in Kraft. D.h. für alle davor bleibt es bei der alten Regelung.
"Unmittelbar" ist ein undefinierter Rechtsbegriff. Er muß ausgelegt werden. In der Regel bis zu einem vollen Kalendermonat.
Wenn auf den Antrag auf überprüfung ein Zwischenbescheid bei Ihnen eingegangen ist, dass zunächst abgewartet werden soll dann reicht dies. Ist dem nicht so, würde ich alles durchziehen.
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