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Kürzung von Witwenrente

von Elsa30.04.2008 | 15:15
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13 Antworten

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Ich erhalte ab sofort 405,- € Witwenrente. Mein Arbeitseinkommen ist 1000,- € Ich beziehe eine eigene Rente von 500,-€. Zählt meine eigene Rente zum Einkommen? Wird bei diesem Zahlenbild meine Witwenrenten gekürzt ? Ich rechne so: 1000,- € Einkommen gekürzt um 40 %, verbleiben 600,- Freibetrag ist 693,53 € also keine Kürzung der Witwenrente. Ist das so richtig ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Berechnung von M. ist nichts mehr hinzuzufügen. Leider werden bei der Einkommensanrechnung mit Abstufungen alle Einkommen herangezogen. So auch Arbeitsentgelt und eigene Rente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich habe noch mal durchgeforstet und gefunden: Elsa ist 70 Jahre alt und sollte daher bei Bezug einer eigenen Altersrente auch selbst beitragsfrei in der Rentenversicherung sein. Der Abzugsbetrag wären daher an Stelle von 40 % nunmehr 30,5 %. ... mit entsprechenden Auswirkungen auf die Einkommensanrechnung (höherer Anrechnungsbetrag).

11 Antworten

Vorsichtam 30.04.2008 | 15:32
Über die Art und Weise der Anrechnung müßten Sie mal irgendwann einen Bescheid mit der Anlage Einkommensanrechnung bekommen haben. Gehe davon aus, daß Sie über 65 sind. Ansonsten müßten Sie auch eine gekürzte eigene Rente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze beziehen. Es sei denn, Sie haben eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. In jedem Fall wird auf eine Witwe(r)(n)-rente auch die eigene Rente (gehe dabei von einer Rente aus der gesetzl. RV aus) angerechnet - und zwar netto abzgl. eines geringen Besteuerungsanteils. Und dann ist bei gleichzeitigem mtl.Bruttoverdienst von 1000,- Eur der Freibetrag überschritten und 40% des überschreitenden Teils wird von der Bruttowitwenrente abgezogen. MfG
--_--am 30.04.2008 | 16:37
Wenn das Einkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer stammt und Sie keine weiteren Einkünfte haben, ist die Berechnung so richtig. Wenn Sie eine eigene Rente beziehen, wird der Netto-Zahlbetrag ohne Pauschalabzug angerechnet. Die Einkünfte (nach Pauschalabzug) werden zusammengerechnet. 400,- EUR Minijob (kein Pauschalabzug) 400,- EUR Netto-Versichertenrente 693,53 EUR Freibetrag 106,47 EUR x 40% = 42,59 EUR Minderung der Witwenrente
Elsaam 30.04.2008 | 16:51
Ich bin 70Jahre alt, beziehe 510,-€ eigene Rente beziehe 1000,-€ Abeitseink. beziehe 404,-€ Witwenrente müßte dann so rechnen: 1000,-€ Einkommen(Gehalt) 510,-€ Altersrente _____ 1500,- -693,- Freibetrag ____ 867 x 40% = 347,-€ Kürzung der Witwenrente- Wenn OK, dann herzlichen Dank für die Unterstützung
--_--am 30.04.2008 | 21:22
Nein, von den 1000,- EUR geht der Pauschalabzug ab (40% siehe § 18b Abs. 5 SGB IV). Nur Minijobs sind ohne Pauschalabzug. Bleiben 600,00 EUR. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__18b.html ...und dann gibt es da noch die seltsamen 3% bei der Anrechnung der Rente: "...die verbleibenden Leistungen nach § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 sind wegen der Steuerbelastung bei Rentenbeginn vor dem Jahre 2011 um 3 vom Hundert zu kürzen." Es werden also am Ende nur 97% der Nettorente angerechnet. Man kann es besser verstehen, wenn man sich die Einkommensanrechnung in der Anlage zum Bescheid anschaut. Dort ist es recht verständlich und mit den echten Zahlen dargestellt.
Schiko.,am 30.04.2008 | 23:33
Sehe dies so und behaupte, neben arbeitseinkommen führt auch die eigene nettorente von 500 zur kürzung der witwenrente von 405 brutto. Versuche dies wie folgt, rechnerisch zu erklären: 600 anrechnungsbetrag, gekürzt mit 40% von 1000 arbeits- einkommen. 500 angenommene eigene nettorente 1100 minus zinsvergünstigung von 3% 33 1067 minus das 26,4 fache des rentenwertes von 26,27-1 EP. 694 gerundet, vermutlich ab 1.7.08 26,56 x 26,4 = 701,18 373 anrechnungspflichtig mit 40% und 149,20. euro. Der mit 405 angenommene betrag für die witwenrente ermässigt sich ( 405 ./. 149) um euro 256, minus beitrag zur kranken/pfl.vers. Sehe somit ihre anfrage w.der anrechnung der eigenen rente be- antwortet. . M fG.
Elsaam 01.05.2008 | 11:43
Danke nochmals Schiko, aber sicherlich muss es in Deinem letzten Satz heissen: Der mit 405,-€ angenommene Witwenrentenbetrag ermäßigt sich a u f (anstatt um) 256,-€. sodaß nach Kürzung von 149,20 256,- Witwenrente minus Sozialabgaben zu Auszahlung kommen. Schönen 1. Mai vom Elsa!
Schiko.,am 01.05.2008 | 17:12
Klar, ich werde alt und senil. Sie haben recht.
Mam 02.05.2008 | 08:02
Die Berechnung stimmt so nicht ganz. Die 3 % "Steuerbelastung" werden nur von der Rente abgezogen. Richtig wäre also : 600 EUR (aus der Beschäftigung) + 485 EUR (500 EUR Rente - 3%) = 1085 EUR Hiervon abzuziehen ist der Freibetrag i.H. von 693,53 EUR. 1085 - 693,53 = 391,47 391,47 x 40 % = 156,59 EUR Diese 156,59 EUR sind bei der Witwenrente anzurechnen.
Happyam 02.05.2008 | 11:13
Lieber Experte, der § 18b SGB IV besagt doch aber, dass als Einkommen als Altersvollrentner/Rentnerin nur ein Pauschalabzug von 30,5 % zugrunde gelegt wird oder? Vergleiche " 172 (1) SGB VI und § 18 b SGB IV... LG
Mam 02.05.2008 | 11:16
Autsch, da haben sie natürlich recht.......
Happyam 02.05.2008 | 12:30
Hallo Elsa, also... 1.000 (Bruttogehalt minus 30,5 %= Netto 695 €) 1. Anrechnungsbetrag für EK-Anrechnung = 695 € 500 (angenommene Nettorente minus 3% Steuervorwegabzug = 485 € 2.Anrechnungsbetrag für EK-Anrechnung = 485 € insegsamt haben Sie demnach ein Einkommen i.H.v. 1.180 € Der Freibetrag beträgt derzeit (gerundet) 694 € 1.180 - 694 = 486 € (Einkommen über dem Freibetrag) hiervon 40 % = 194,40 € Das ist der zu kürzende Betrag Ihrer Witwenrente! Ich hoffe, das war jetzt verständlich und vor allem richtig ;-))) LG Happy
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