Der Berechnung von M. ist nichts mehr hinzuzufügen. Leider werden bei der Einkommensanrechnung mit Abstufungen alle Einkommen herangezogen. So auch Arbeitsentgelt und eigene Rente.
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Der Berechnung von M. ist nichts mehr hinzuzufügen. Leider werden bei der Einkommensanrechnung mit Abstufungen alle Einkommen herangezogen. So auch Arbeitsentgelt und eigene Rente.
Ich habe noch mal durchgeforstet und gefunden: Elsa ist 70 Jahre alt und sollte daher bei Bezug einer eigenen Altersrente auch selbst beitragsfrei in der Rentenversicherung sein. Der Abzugsbetrag wären daher an Stelle von 40 % nunmehr 30,5 %. ... mit entsprechenden Auswirkungen auf die Einkommensanrechnung (höherer Anrechnungsbetrag).
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