Hallo Kraftlos,
ich empfehle Ihnen, bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen. Beschreiben Sie bitte formlos auf einem Zusatzblatt den Pflegebedarf Ihrer Frau und fügen geeignete Unterlagen bei. Der Rentenversicherungsträger wird im Rahmen der möglichen Bewilligung nach einer geeigneten Klinik suchen, die einen angeschlossenen Pflegeteil hat. Sofern Sie aufgrund eigener Recherche bereits eine in Ihren Augen geeignete Klinik gefunden haben, können Sie das der Rentenversicherung gerne mitteilen. Im Rahmen der Kurzzeitpflege können Teilnehmer an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die einen Angehörigen häuslich pflegen, diesen zu Lasten der Pflegekasse mit in die Einrichtung nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerische und die medizinisch-pflegerische Versorgung sowie für die soziale Betreuung für maximal vier Wochen. Bitte informieren Sie die Pflegekasse parallel zur Rehaantragstellung über Ihr geplantes Vorhaben.
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