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Experten-Antwort

KUR

von Kraftlos11.07.2018 | 16:41
399 Ansichten
2 Antworten
vielleicht eine eher komplizierte Frage. Ich pflege bei voller Berufstätigkeit meine Ehefrau. Es ist Zeit für eine Auszeit. Kann ich zusammen mit meiner pflegebedürftigen Ehefrau eine Kur beantragen? Und wenn dies möglich ist kann ich mir aussuchen, wohin?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.07.2018 | 11:55

Hallo Kraftlos,

ich empfehle Ihnen, bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen. Beschreiben Sie bitte formlos auf einem Zusatzblatt den Pflegebedarf Ihrer Frau und fügen geeignete Unterlagen bei. Der Rentenversicherungsträger wird im Rahmen der möglichen Bewilligung nach einer geeigneten Klinik suchen, die einen angeschlossenen Pflegeteil hat. Sofern Sie aufgrund eigener Recherche bereits eine in Ihren Augen geeignete Klinik gefunden haben, können Sie das der Rentenversicherung gerne mitteilen. Im Rahmen der Kurzzeitpflege können Teilnehmer an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die einen Angehörigen häuslich pflegen, diesen zu Lasten der Pflegekasse mit in die Einrichtung nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerische und die medizinisch-pflegerische Versorgung sowie für die soziale Betreuung für maximal vier Wochen. Bitte informieren Sie die Pflegekasse parallel zur Rehaantragstellung über Ihr geplantes Vorhaben.

1 Antworten

Cassandraam 12.07.2018 | 07:33
? führen Sie Selbstgespräche oder wurde hier gelöscht ? Egal, zum Thema. natürlich können Sie eine Reha beantragen und einen Wunschort angeben. Ob dem Wunsch entsprochen hängt von mehreren Faktoren ab (gibt es in dem Wunschort eine geeignete Klinik; ...). Ihre Frau werden Sie vermutlich nicht mitnehmen können bzw. Sie können versuchen für Ihre Frau einen parallelen Rehaantrag zu stellen. Da Ihre Frau auf Pflege angewiesen ist, wäre für die Zeit Ihrer Reha auch eine Unterbringung in der Kurzzeitpflege möglich.
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