Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Krankenversicherung nicht positionieren kann. Klären Sie daher grundsätzlich ab, ob Ihnen Ihre Krankenversicherung die Kur bewilligen wird.
Da Ihre Frage nur die Aussage enthält, Sie seien „Vollrentner“, können hier keine eindeutigen Antworten gegeben werden. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Altersvollrente oder um eine volle Erwerbsminderungsrente handelt.
Allgemein gilt , das bei einer Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherungsträger immer überprüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente noch vorliegen.
Für den Fall, dass es sich bei Ihrer „Vollrente“ um eine Altersrente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung handelt, dann mussten die Voraussetzungen nur am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Auf Ihre spätere gesundheitliche Verfassung kommt es nicht an.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.