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Experten-Antwort

Kur beantragen ja oder nein?

von Maiki1326.04.2012 | 00:06
4063 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage an die Experten:Möchte gerne in Kur gehn, wegen meine Nerven.Bin Vollrentner weil ich zwei Herzinfarke mit 34.J.usw hatte.Bin jetzt 51.J.u.habe die Frage.Kann ich von der AOK in eine Kur gehn,ohne Ärger zu bekommen von lva u.mir meine kleine Rente weg nehmen.Oder hat da die lva nicht zu kamellen.Bitte dringend eine Antwort vom Experten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Krankenversicherung nicht positionieren kann. Klären Sie daher grundsätzlich ab, ob Ihnen Ihre Krankenversicherung die Kur bewilligen wird.

Da Ihre Frage nur die Aussage enthält, Sie seien „Vollrentner“, können hier keine eindeutigen Antworten gegeben werden. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Altersvollrente oder um eine volle Erwerbsminderungsrente handelt.

Allgemein gilt , das bei einer Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherungsträger immer überprüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente noch vorliegen.

Für den Fall, dass es sich bei Ihrer „Vollrente“ um eine Altersrente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung handelt, dann mussten die Voraussetzungen nur am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Auf Ihre spätere gesundheitliche Verfassung kommt es nicht an.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

MAbuseam 26.04.2012 | 09:14
Ich stand vor der gleichen Frage (43 Jahre / voller unbefr. Erwerbsminderungsrentner) und habe mich zu einem Rehaantrag bei der KK durchgerungen. Schließlich steht die Gesundheit im Vordergrund und ich bekomme zu Recht die EMR!
Nixam 26.04.2012 | 10:19
Sie können jederzeit über Ihre AOK einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Die DRV hat auf keinen Fall etwas dagegen. Viele Grüße Nix
-_-am 26.04.2012 | 11:11
Eine Erholungskur der Krankenkasse können Sie unbesorgt beantragen. Davon erfährt der Rentenversicherungsträger nicht einmal etwas.
Hanniam 26.04.2012 | 15:38
Das interessiert die DRV nicht (ich war übrigens auch 3 Jahre nach Beginn der EM-Rente über die Kasse zur Kur).
Maiki13am 26.04.2012 | 18:55
Danke für die vielen Antworten u.vorallem an den Experte.Übrigens bekomme Erwerbsminderungsrente u.wollte nur in die Kur,weil ich wieder am Boden bin u.mir was an tun könnte.Bekommt die Lva überhaupt davon was mit?Oder soll ich nicht gehen u.passiert was mit mir.Habe keine Ahnung u.möchte mich bedanken nochmal.
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