Hallo Zwillimama,
wie von "Siehe hier" bereits beschrieben, gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht. Man kann sich grds. mal alles wünschen und alles wählen. Dementsprechend sollten sie Ihren Wunsch nach einer ambulanten Maßnahme angeben und auch Ihre Gründe entspr. benennen.
Der Rententräger hat diese Wünsche bei der Entscheidung zu berücksichtigen, wobei das nicht heißt, dass keinerlei andersartigen Entscheidungen möglich sind (zB wenn ambulante Maßnahmen nach medizinischer Einschätzung nicht ausreichend und nicht zielführend sind)