Hallo Pia Bohn,
hier kann ich leider nur auf die Ausführungen von User “Schade“ in seinem Beitrag vom 13.04.2014 – 12.44 verweisen.
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Hallo Pia Bohn,
hier kann ich leider nur auf die Ausführungen von User “Schade“ in seinem Beitrag vom 13.04.2014 – 12.44 verweisen.
Es ist eine Frechheit wie GroKo die User BELEIDIGT und die Experten dieses zulassen! Kann man wirklich nichts dagegen unternehmen? GroKo - hier sind Sie wirklich zu weit gegangen! Allen einen schönen Sonntag!Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt wird die Tochter vermutlich als BG-Fall geführt? In solchen Fällen kommt es oft dazu, dass die Ärzte den Patienten die Beschwerden absprechen weil sie die Berufsgenossenschaften als Auftraggeber nicht verlieren möchten. Hier können Sie etliche ähnliche Erfahrungen lesen: http://www.unfallopfer.de Ein Anschwellen kann man jedoch beweisen. Wenn die Ärzte vor Ort nicht bereit sind dies zu dokumentieren, dann suchen Sie sich dringend andere Ärzte die korrekt arbeiten. Schmerzen "beweisen" - gute Idee - allerdings gibt es keinen noch so klaren Schmerz-Beweis den ein gekaufter ärztlicher Gutachter nicht für eine Versicherung widerlegt. In einem EEG - könnte man Schmerz sicher als Hirn-Irritation erkennen - allerdings muss man für ein EEG stillhalten und der Schmerz wird bei Belastung eher auftreten. Aber auch wenn man im EEG etwas sieht - ein Gutachter der Versicherung macht daraus einen Menstruationsschmerz oder eine schmerzhafte Blähung damit die BG nichts anerkennen muss. Tauschen Sie sich im oben genannten Forum aus - vielleicht kann Ihnen jemand dort einen Arzt mit Gewissen in Ihrer Gegend nennen. mfgSind Deine Gehirnblähungen auch schmerzhaft?
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