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Experten-Antwort

Kurantrag während der Altersteilzeit (aktiv und passiv)?

von Axelcologne20.07.2021 | 15:45
2921 Ansichten
4 Antworten
Derzeit befinde ich mich in der Aktivphase meiner Altersteilzeit (Blockmodell). Kann ich jetzt noch einen Kurantrag stellen, auch wenn der Kurbeginn dann in die Passivphase fallen würde oder kann ich den Antrag sogar noch in der Passivphase stellen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.07.2021 | 08:09

Hallo Axelcologne,

den rechtlichen Ausführungen von Wolfgang schließen wir uns an.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

3 Antworten

Ältesteram 20.07.2021 | 16:45
Einen Kurantrag können Sie selbstverständlich jederzeit stellen. Die Entscheidung müssen Sie dann abwarten.
Schadeam 20.07.2021 | 17:30
Klar können Sie den Antrag stellen. Wenn man an den grundsätzlichen Sinn einer Reha denkt (soll Erwerbsfähigkeit verbessern/erhalten) könnte man sich natürlich fragen welchen Sinn eine Reha in der Freistellungsphase (wo man eh nicht mehr arbeitet) haben soll. Aber diese Frage braucht sich der Antragssteller nicht stellen (ist mir doch egal ob der Staat Geld rauswirft, hautsächlich ich kriege meine Reha) und was der Entscheider denkt und macht steht eh auf einem anderen Blatt. Auch hier gilt nichts ist unmöglich.
W°lfgangam 20.07.2021 | 18:33
Hallo Axelcologne, der ATZ-Vertrag verpflichtet Sie nicht, nach Ablauf der passiven Phase einen Rentenantrag zu stellen - insofern haben Sie zunächst nur das Ende der Beschäftigung beim derzeitigen AG vereinbart/beschlossen ...und könnten noch bis zur Ihrer Regelaltersgrenze eine/neue Beschäftigung aufnehmen. Insofern gelten die allgemeinen Grundsätze für Reha-Maßnahmen/dem verlinkten Merkblatt ab Ziff. 3 folgen, speziell 3.1.4: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Gruß w. PS: über Sinn/Unsinn einer allgemeinen Reha in der passiven ATZ-Phase mag man streiten ;-)
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