Hallo Renate,
es ist aus Ihrer Fragestellung leider nicht ersichtlich, ob Sie sich die Rehabilitationseinrichtung im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts selbst ausgesucht haben oder ob Ihr Rentenversicherungsträger Ihnen diese zugewiesen hat.
Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts haben Sie jedenfalls die Möglichkeit, sich eine Rehabilitationseinrichtung selbst auszuwählen, soweit diese indikationsgerecht ist und einen Belegungsvertrag mit einem Rentenversicherungsträger hat. Hinweise, wie Sie eine andere geeignete Rehabilitationseinrichtung finden können, hat Ihnen "Selber suchen" bereits verlinkt.
Sofern Sie eine andere geeigente Klinik finden, die Ihnen eine zeitnahere Aufnahme anbieten kann, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Umeinweisung in diese andere Rehabilitationseinrichtung beantragen.
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