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Kurantritt trotz Erwerbsminderungsrentenantrag

von Fritz Fuchs03.02.2009 | 19:02
1443 Ansichten
5 Antworten
Habe Erwerbsminderun gsrentenantrag gestellt.(Vor 3 Wochen) Jetzt habe ich eine Aufforderung zur Rehamaßnahme erhalten, dessen Antrag ich vor 8 Monaten gestellt habe.Muß ich diese Rehamassnahme absolvieren.Welche Nachteile könnten entstehen?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 04.02.2009 | 07:40

Das Sie aufgrund eines Erwerbsminderungsrentenantrag zur Reha aufgefordert werden können, kann ich nachvollziehen, da es einfach gesagt ein Grundsatz "Reha vor Rente" gibt. Da Sie aber bereits vor 8 Monaten (!?) einen Rehaantrag gestellt haben, irritiert mich doch etwas.

Rufen Sie umgehend bei Ihrem Sachbearbeiter an und versuchen die Sache zu klären. Sprechen Sie dort auch den bereits vor so langer Zeit gestellten Rehaantrag an.

Moderatoren-Antwortam 05.02.2009 | 08:19

Hallo "...",

danke für den Hinweis, aber ich habe die Anfrage gelesen.

Irritiert hat mich, wie bereits erwähnt, dass jemand zur Reha-Antragstellung aufgefordert wird, obwohl, laut Angaben von "Fritz Fuchs", immer noch ein Reha-Antrag offen ist.

3 Antworten

Chrisam 03.02.2009 | 19:14
Grundsätzlich Ja. Rufen Sie doch einfach bei der Rentenversicherung an, ob der Antrag bereits bei der Bewilligung bekannt war.
...am 04.02.2009 | 15:23
@Experte Hier sollten Sie die Anfrage von Fritz Fuchs nochmal genauer lesen... Der Herr hat einen EM-Rentenantrag gestellt und danach (wahrscheinlich von der Krankenkasse) eine Aufforderung zur Reha-Antragstellung erhalten... @ Fritz Fuchs Also, die KK darf nicht zur Rentenantragstellung auffordern, sonder nur zur Reha-Antragstellung; wobei ein Reha-Antrag ggf. auch in einen EM-Rentenantrag umgedeutet werden könnte... Die Frist der KK zur Reha-Antragstellung liegt normaler Weise bei 10 Wochen, die 8 Wochen wundern mich schon etwas... Teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie bereits einen Rentenantrag gestellt haben und fragen, ob der Reha-Antrag dennoch gestellt werden muss. Denn bei einem Rentenantrag wird immer auch ein Reha-Anspruch mitgeprüft, denn es gilt Reha vor Rente...
...am 05.02.2009 | 13:52
Ich vermute, dass Fritz Fuchs die KK weder von der Reha-Antragstellung, noch von der Rentenantragstellung unterrichtet hat...
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