Das Sie aufgrund eines Erwerbsminderungsrentenantrag zur Reha aufgefordert werden können, kann ich nachvollziehen, da es einfach gesagt ein Grundsatz "Reha vor Rente" gibt. Da Sie aber bereits vor 8 Monaten (!?) einen Rehaantrag gestellt haben, irritiert mich doch etwas.
Rufen Sie umgehend bei Ihrem Sachbearbeiter an und versuchen die Sache zu klären. Sprechen Sie dort auch den bereits vor so langer Zeit gestellten Rehaantrag an.