Hallo manu,
Bei Kur-oder Rehaaufenthalten werden die Kosten für den Gepäcktransport grundsätzlich übernommen, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Üblich sind bis zu zwei Gepäckstücke pro Person, maximal jeweils bis zu 31,5 Kilogramm, die über den Kuriergepäck-Service der Deutschen Bahn unentgeltlich transportiert werden können.
Sie organisieren den Gepäcktransport selbst und reichen die Kostenquittungen bei Ihrem Leistungsträger ein, um die Kosten erstattet zu bekommen. Eine Reisegepäckversicherung gehört nicht zu den Leistungen und muss bei Bedarf eigenständig abgeschlossen werden.
Diese Regelung gilt für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgekuren. Die Kostenübernahme gilt nur für notwendiges Gepäck im Rahmen der Fahrt zur Rehabilitationseinrichtung hin und zurück.
Mit diesen Regelungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam