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kurklinik

von Bine25.04.2007 | 14:56
2209 Ansichten
9 Antworten
Welche Kurkliniken stehen mit der LVA in Vertrag ?

9 Antworten

Witzboldam 25.04.2007 | 15:17
Welche LVA? Und dann sind das doch so einige...
ohneam 25.04.2007 | 15:49
es gibt keine LVA mehr - nur noch eine DRV
Unbekanntam 25.04.2007 | 17:14
Hallo, jeder Rentenversicherungsträge hat in der Regel seine eigenen Kliniken, aber auch Kooperationskliniken. Schauen Sie einfach mal auf die Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers nach. Wie schon bereits erwähnt es gibt sehr viele "ehemalige LVA's". Das ist genauso, wenn Sie sagen "Supermarkt"! Welche!
Bineam 25.04.2007 | 20:37
LVA Rheinland Pfalz /speyer
Nixam 26.04.2007 | 07:59
Jeder Träger der Deutschen Rentenversicherung hat in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich Verträge mit verschiedenen Reha-Kliniken. Auch die DRV Rheinland-Pfalz hat da sicher einige eigene Kliniken und andere sogenannte Vertragskliniken mit einer gewissen Bettenbelegungskapazität für sich reservieren lassen. Ohne Kenntnis der bei Ihnen vorliegenden Diagnosen kann Ihnen hier im Forum ohnehin keine eine geeignete Klinik nennen. Ausserdem: Stellen Sie einen Antrag auf med. Leistung zur Rehabilitation, so werden Sie von der ärztlichen Untersuchungsstelle des RV-Trägers untersucht. Hier können Sie direkt fragen, welche Klinik für Sie in Frage kommt. Es nützt überhaupt nichts, sich eine Klinik auszusuchen und diese als Heilstättenwunsch im Reha-Antrag zu benennen, wenn diese anschliessend ohnehin nicht für Sie bewilligt werden kann, weil kein Vertrag mit dieser Klinik besteht, oder weil es keine Vertragsklinik der DRV Rheinland-Pfalz ist oder weil bei der fremden Klinik der Kostensatz für den RV-Träger nicht angemessen ist. Auch bringt es nichts, wenn Sie sich vor Antragstellung mit der Klinik in Verbindung setzen und einen Termin eigenmächtig für sich festlegen, obwohl Sie nicht wissen, ob der RV-Träger Ihnen diese Klinik bewilligt. Sind Sie wirklich krank, dann stellen Sie einfach einen Reha-Antrag und harren Sie der Dinge, die da kommen; fragen Sie den untersuchenden Arzt, welche Kliniken für Sie in Frage kommen und sagen Sie im, in welche Klinik Sie gerne hinfahren würden. Vielleicht geht man auf Ihren Wunsch ein.
Wissenderam 26.04.2007 | 22:12
"Vielleicht geht man auf Ihren Wunsch ein." Im SGB I und im SGB IX ist normiert, dass - wenn möglich - den (berechtigten) Wünschen der Antragsteller zu entsprechen ist. Vielleicht schauen Sie mal nach. Lesen bildet. ;-)
Genervteram 27.04.2007 | 01:57
Glauben Sie allen Ernstes, dass sich hier irgendjemand für Ihre "geistreichen" Kommentare interessiert ? ("wenn möglich" heißt in diesem Fall doch wohl "Vielleicht", oder etwa nicht ?)
Wissenderam 27.04.2007 | 13:28
Wenn es möglich ist gilt § 9 SGB IX: >>(1) 1Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. 2Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches.
!!!am 02.05.2007 | 14:43
Gucken Sie mal auf der Homepage des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Dort sind die zumindestens die eigenen Kliniken aufgeführt.
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