Hallo Shanice,
selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit gegen die Entscheidung - innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides - Widerspruch zu erheben.
Unabhängig davon genügt in der Regel ein schriftlicher Hinweis an Ihren Rentenversicherungsträger unter Beifügung einer aussagekräftigen Begründung bezüglich Ihres Begehrens.
Hierbei geben wir Ihnen aber folgendes zu bedenken.
Die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung am Bodensee ist aufgrund der Empfehlung des Ärztlichen Dienstes des Rentenversicherungsträgers nach Durchsicht der medizinischen Unterlagen - unter Beachtung aller medizinischer Einschränkungen - erfolgt.
Durch das interne Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung sowie den Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen ist gewährleistet, dass die Durchführung der Rehabilitation in der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung auf höchstem Qualitätsniveau erfolgt.
Bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung sind berechtigte Wünsche ihrerseits zu entsprechen sowie auf persönliche und familiäre Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.
Der Rentenversicherungsträger ist jedoch verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Auswahl der Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung sowie der Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen zu beachten.
Bei der Einlegung eines Widerspruchs sollten Sie die oben beschriebenen Erläuterungen bedenken.