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Kur/Reha priv Krankenversicherung

von Herbert14.10.2008 | 17:41
1112 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung, besitze aber eine private Krankenversicherung. Die PKV hat mir jetzt einen Zusatztarif für Kuren und Reha angeboten. Benötige ich diesen, oder sind nötige Kuren und Reha durch die Rentenversicherung abgedeckt? Vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.10.2008 | 13:10

Nach Ihren Ausführungen gehe ich mal davon aus, dass Sie noch aktiv im Erwerbsleben stehen. Hier ist die Rentenversicherung vorrangig vor der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen zur Teilhabe, d.h. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 11 SGB VI erfüllt sind und Reha-Bedarf nach Einschätzung des Rentenversicherungsträgers besteht. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahr erneut bewilligt werden, es sei denn aus gesundheitlichen Gründen sind diese vorzeitig erforderlich. Die Reha-Leistungen können in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden.

Ob und inwieweit eine Ergänzung durch einen Zusatztarif der PKV sinnvoll ist, kann von uns leider nicht beurteilt werden. Schauen Sie doch einfach mal unter http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/nn_64334/DRVRLP/de/Navigation/Rehabilitation/Leistungen__node.html__nnn=true nach und klären mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Unfang Ergänzungen möglich und sinnvoll sind.

4 Antworten

Michaam 14.10.2008 | 18:38
Wenn Sie ohne zeitliche Beschränkung EM-Rentner (oder EU-Rentner nach altem Recht sind) und eine volle Rente erhalten, können Sie sich den Umweg über den Rentenversicherer sparen und sich direkt an die Krankenkasse wenden. Weisen Sie diese auf die zeitlich unbeschränkte, volle EM/EU-Rente hin. Die Krankenkasse wird sich die Mühe sparen und Sie an den Rentenversicherer verweisen, weil diese weiß, dass dieser ablehnt. Mit anderen Worten: Die Krankenversicherung ist im Endeffekt zuständig. Also, am besten direkt den Antrag an diese stellen. Nur Krankenkassen mit zu viel Personal wird zuerst ablehnen und Sie an die DRV verweisen, um hinterher (nach Ablehnung durch die DRV) erneut ihren Antrag bearbeiten zu müssen.
Chrisam 14.10.2008 | 18:26
Solange Sie im "Erwerbsleben" stehen, sind Leistungen zur Rehabilitation grundsätzlich über die Rentenversicherung abgedeckt. (ausser stationäre Vorsorgemaßnahmen) Später als Rentner sieht das anders aus. Da würden Sie diese ohne PKV dann selber zahlen können.
Michaam 14.10.2008 | 18:44
Sorry, Antwort bezieht sich auf die Frage des vorherigen Ratsuchenden.
nocham 14.10.2008 | 20:24
Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn durch die Reha Ihre Arbeitsfähigkeit erhalten oder wieder hergestellt werden soll. Sollten Sie auf Dauer berentet sein, ist es die Krankenkasse.
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