Hallo Walli,
für Versicherte, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, wird das regelmäßige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das zuletzt vor dem Arbeitsausfall erzielt wurde.
Bitte ergänzen Sie im Formular G0512 unter Punkt 2.1 das Sie Kurzarbeitergeld beziehen.
Der Arbeitgeber erhält das Formular G0513.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung