Hallo,
die Rentenversicherungsträger sind für die Gewährung von Kurzarbeitergeld weder zuständig, noch einbezogen und können hierzu keine Auskünfte geben.
Die fachliche Weisung Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit hilft hier auch nicht wirklich weiter, so dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit fachkundige Auskünfte einholen sollten.
Fachliche Weisungen – Kurzarbeitergeld (arbeitsagentur.de)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung