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Es spielt keine Rolle, wann Sie in eine Altersrente wechseln.
Wie von W*lfgang korrekt ausgeführt, erfolgt eine vollständige Neuberechnung der Altersrente. Dabei werden die im Laufe Ihres Versicherungslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem gleichen Abschlag bewertet, der bei der Gewährung der Erwerbsminderungsrente errechnet wurde. Bei einem Rentenbeginn vor 2001 - wie bei Ihnen der Fall - ist gar kein Abschlag in der Erwerbsminderungsrente enthalten. Der Zugangsfaktor betrug also 1,0 (= 100 %).
Für die damals errechneten Entgeltpunkte gilt dieser Zugangsfaktor weiter.
Sollte aus zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen weniger Entgeltpunkte in der Altersrente vorliegen, werden die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde gelegt (=Besitzschutz). Unter dem Strich kann der Rentenzahlbetrag im Vergleich zur vorher bezogenen Erwerbsminderungsrente also nicht absinken. Sie erhalten (wenigstens) die bisherige Rentenhöhe weiter.
Letztlich müssten Sie sich wegen der Altersrente eigentlich keine Gedanken machen. Wenn Sie nämlich gar nicht tun, also keinen Antrag stellen, wird Ihre Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt.
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