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Experten-Antwort

Kurze Nachfrage

von Brigitte07.09.2010 | 15:35
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3 Antworten

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<von Experte/in Experten-Antwort <Wechsel EU-Rente in Altersrente <Sofern Sie bei Rentenbeginn <schwerbehindert sind und die Wartezeit <von 35 Jahren erfüllt haben, ist bei Ihrem <Jahrgang (1954) die vorzeitige <Inanspruchnahme der Altersrente für <schwerbehinderte Menschen ab 60 und 8 <Monaten möglich. <Die abschlagsfreie Rente erhalten Sie ab <63 und 8 Monaten. Würde das heißen, dass von der jetzigen EU-Rente bei Renteneintritt 60 + 8 Abschläge abgezogen würden? MfG Brigitte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein.

Es spielt keine Rolle, wann Sie in eine Altersrente wechseln.

Wie von W*lfgang korrekt ausgeführt, erfolgt eine vollständige Neuberechnung der Altersrente. Dabei werden die im Laufe Ihres Versicherungslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem gleichen Abschlag bewertet, der bei der Gewährung der Erwerbsminderungsrente errechnet wurde. Bei einem Rentenbeginn vor 2001 - wie bei Ihnen der Fall - ist gar kein Abschlag in der Erwerbsminderungsrente enthalten. Der Zugangsfaktor betrug also 1,0 (= 100 %).

Für die damals errechneten Entgeltpunkte gilt dieser Zugangsfaktor weiter.

Sollte aus zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen weniger Entgeltpunkte in der Altersrente vorliegen, werden die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde gelegt (=Besitzschutz). Unter dem Strich kann der Rentenzahlbetrag im Vergleich zur vorher bezogenen Erwerbsminderungsrente also nicht absinken. Sie erhalten (wenigstens) die bisherige Rentenhöhe weiter.

Letztlich müssten Sie sich wegen der Altersrente eigentlich keine Gedanken machen. Wenn Sie nämlich gar nicht tun, also keinen Antrag stellen, wird Ihre Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt.

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2 Antworten

KSCam 07.09.2010 | 16:25
Es zwingt Sie ja keiner mit 60+8 die Altersrente zu beantragen:-)
W*lfgangam 07.09.2010 | 20:21
Hallo Brigitte, > Würde das heißen, dass von der jetzigen EU-Rente bei Renteneintritt 60 + 8 Abschläge abgezogen würden? Nein, die jetzige EU-Rente endet mit Beginn der Altersrente. Bei der Altersrente werden dann die neuen Abschläge zunächst automatisch zugrunde gelegt - und auch alle Rechtsänderungen der letzten Jahre in der Bewertung Ihrer Zeiten vorgenommen . Ergibt sich danach ein kleinerer Rentenanspruch (als der alte), wird für die Altersrente der bisherige Wert der EU-Rente weiter berücksichtigt. Nochmal, die Altersrente als Nachfolgerente der EU-Rente kann nicht kleiner werden, Sie erhalten mindestens den selben Zahlbetrag wie bisher. Gruß w.
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