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Experten-Antwort

Kurze Verlängerung, wenn Antrag noch nicht bearbeitet wurde

von Ellen03.02.2016 | 11:44
1455 Ansichten
3 Antworten

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Wenn ich meine EM/Arbeitsmarktrente verlängern möchte, diese aber nicht zeitnah bearbeitet werden kann, müsste ich eventuell zur Überbrückung ALG II beantragen. Jetzt habe ich gehört, dass ich mich in einem solchen Fall an die DRV wenden kann, um möglicherweise vier Wochen länger als ursprünglich bewilligt die Rentenzahlung zu erhalten. Bei einer weiteren Bewilligung der Rente, wäre dann alles wie gehabt. Bei einer möglichen Ablehnung würde sich die DRV das zuviel bezahlte Geld vom Jobcenter zurück holen. Ist das korrekt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ellen,

bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung, ob in Ihrem Fall die Rente zunächst für einen Monat weitergezahlt werden kann.

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2 Antworten

Cassandraam 03.02.2016 | 12:40
Ja, das ist grds. korrekt. Letzlich ist die Entscheidung, ob für einen Monat weitergezahlt wird oder nicht, aber eine Ermessensentscheidung der DRV. Probieren Sie es !
=//=am 03.02.2016 | 14:33
So wird nur in ganz seltenen Ausnahmefällen und auch sehr ungern verfahren. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht. Wenn Sie den Weitergwährungsantrag mit den erforderlichen ärztlichen Unterlagen rechtzeitig, also ca. 5 Monate vor Wegfall stellen, dürfte auch über den Weitergew.Antrag rechtzeitig entschieden werden. Wenn Sie aber zur Überbrückung ALG II beantragen und dieses auch bewilligt wird, erfolgt ohne Bescheid keine Weiterzahlung der Rente. Weshalb auch? Wenn Sie vom Jobcenter keine Leistung erhalten, müsste im Ablehnungsfall die Rente von Ihnen zurückgefordert werden. Das alles ist ein ziemlicher Aufwand für die DRV, deshalb wird es in der Regel auch nicht so praktiziert. Nur manchmal im Widerspruchsverfahren. Probieren können Sie es schon, vielleicht sind Sie dann die große Ausnahme von der Regel.
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