Hallo Zoozanne,
in Ihrem Fall haben Sie zum einen eine Beschäftigung, die auf 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist und zum anderen auch eine Beschäftigung, die im Voraus auf maximal zwei Monate begrenzt ist. Bei dieser Mischform von beiden Beschäftigung muß die Zusammenrechnung, ob es sich noch insgesamt um eine kurzfristige Beschäftigung handelt im Einzelfall geprüft werden. Insoweit kann Ihre Frage hier im Forum nicht beantwortet werden