Hallo trick 17,
sofern eine Beschäftigung in Teil- oder Vollzeit über 400 Euro monatlich ausgeübt wird, besteht für den Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Ihre Frau wäre somit bei einem Verdienst von 401 Euro monatlich gesetzlich krankenversichert.
Bezüglich der Krankenversicherung für die Kinder müssen Sie sich bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger erkundigen, ob die Kinder dann über die Mutter gesetzlich krankenversichert sind oder ob sie aufgrund der privaten Krankenversicherung des Vaters auch privat krankenversichert sein müssen. Dies kann nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung geklärt werden.
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