Hallo Rainer,
die aktuellen Regelungen zur Erstattung von Verdienstausfall nach §§ 73, 74 SGB IX sind in den Gemeinsamen Grundsätzen der Rentenversicherungsträger zur Erstattung des Verdienstausfalles in der Fassung vom 15. Februar 2022 festgelegt. Es werden die nachgewiesenen Mehraufwendungen zur freiwilligen Sozialversicherung, sowie die freiwilligen Mehraufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung