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Experten-Antwort

KV Beitrag bei Witwenrente und selbst. Einkünften

von Nappo121.07.2015 | 10:44
798 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe folgende Frage: Wenn jemand Witwenrente erhält (nach altem Recht!) und zusätzlich selbständig ist, wie errechnet sich dann der KV-Beitrag. Normalerweise ist man ja in der KVdR pflichtversichert. Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit beträgt beispielsweise ca. 1100 €, ist also etwas höher als die Witwenrente. Zusätzlich ist beim Hinzuverdienst hier die alte Regelung zutreffend.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die hauptberufliche selbständige Tätigkeit stellt einen Ausschlussgrund für die Krankenversicherung der Rentner dar. Dies hat auch nichts mit der Anwendung der „neuen“ oder „alten Regelung“ bei der Frage, der Einkommensanrechnung zu tun.

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1 Antworten

W*lfgangam 21.07.2015 | 19:49
Hallo Nappo1, wird im Rahmen einer freiwilligen Versicherung für selbständig Tätige ermittelt, dabei wird die 'gesamte wirtschaftliche Leistungskraft' zugrunde gelegt (sprich alle Einkommen zusammengerechnet). Anhaltspunkte finden Sie z. B. hier: http://www.dak.de/dak/beitraege/Selbststaendige_und_freiwillig_V… Da die Witwenrente dann nicht der Pflichtversicherung unterliegt (keine KVdR), wird sie als Einkommen für die freiwilligen Beiträge berücksichtigt. Daher gibt es auch keinen KV/PV-Abzug bei der Rente, sondern noch einen Zuschuss von 7,3 % der Rente von DRV oben drauf ...muss man dann allerdings auch beantragen/bei der DRV. Gruß w.
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