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KV+PV-Beträge bei Hinterbliebenenrenten - Doppelt abkassiert

von Nitram26.08.2013 | 14:38
3695 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Warum werden bei der Berechnung der Witwen-/Witwerrenten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge doppelt einbehalten? 1. bei der Berechnung der Nettorente, von der z.B. die Witwe dann 60% erhält (Beiträge für einen Toten???) - was ich nicht verstehe und 2. nochmals bei der Witwe, die die Witwenrente als Einkunft erhält - was ich verstehe Ist dies nicht "legalisierter" Betrug? Da es sich um Versicherungsbeiträge handelt, kann es doch nicht sein, dass diese für einen Verstorbenen einbehalten werden, der ja niemals mehr Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung erhält.

13 Antworten

Otto N.am 26.08.2013 | 14:51
Tote erhalten keine Rente und müssen daher auch keine GKV-Beiträge abführen. Dass die Hinterbliebenen aber von ihrem eigenständigen Renteneinkommen Beiträge zahlen müssen, ist doch wohl selbstverständlich.
Harroam 26.08.2013 | 14:54
Die Hinterbliebenenrente bezieht nicht der Verstorbene, sondern die Witwe oder der Witwer. Somit ist diese Rente auch ein Einkommen der Witwe und unterliegt der Beitragspflicht in der KV und PV. Dies ist die gesetzliche Regelung.
Nitramam 26.08.2013 | 15:41
Danke für die schnellen Rückmeldungen! Meine Frage ist aber noch nicht geklärt. Ich verstehe, dass ich als Witwe(r) auch von der Rente des/r Verstorbenen im Rahmen meiner Einkünfte KV+PV-Beiträge zahlen muss, so wie von meiner eigenen Altersrente. Ich verstehe nicht, dass von der Bruttorente des Verstorbenen bei der Berechnung der Höhe der für mich relevanten Brutto-Witwen/r-Rente auch schon KV- und PV-Beträge abgezogen wurden. Für was??? Natürlich werden diese nicht als Versicherungsbeiträge an die Versicherungsträger abgeführt, aber sie werden als "einbehaltene Beiträge" bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente abgezogen. Damit verringert sich die Hinterbliebenen-Rentenhöhe, eine versicherungstechnische Gegenleistung gibt es dafür allerdings nicht. Schema: A Bruttoaltersrente des Verstorbenen (vor Ableben) abz. KV- und PV-Beitrag (WARUM???) = Nettoaltersrente des Verstorbenen (vor Ableben) ------------------------------------------------------ B x 60 % bzw. 55 % = Brutto-Witwen/r-Rente (nach Sterbefall) + eigene Altersrente (ohne Anrechnungsbetrag) = eigene Brutto-Einfünfte des/der Hinterbliebenen abz. KV- und PV-Beiträge auf Brutto-Einkünfte (nachvollziehbar) = Nettorente der/des Hinterbliebenen
Staatsmachtam 26.08.2013 | 18:32
Das doppelte Abkassieren ist nichts anderes als legalisierter Betrug oder eine kalte Enteignung. Vorgenommen durch die Staatsmacht um den Kollaps der Sozialkassen bzw. der Rentenkasse zu verhindern. Die ganzen fadenscheinigen und wachsweichen Begründungen (siehe oben) sind nichts als billige Ausreden und Schönfärbereien.
KPJMKam 26.08.2013 | 19:49
Hallo .Ich könnte mir vorstellen der Verstorbene war nicht in der KVdR und erhielt KV-Zuschuss. Die Berechnung der Witwenrente wird natürlich nur von der Rente ohne Zuschuss vorgenommen.
Staatsmachtam 26.08.2013 | 20:56
Das doppelte Abkassieren ist nichts anderes als legalisierter Betrug oder eine kalte Enteignung. Vorgenommen durch die Staatsmacht um den Kollaps der Sozialkassen bzw. der Rentenkasse zu verhindern. Die ganzen fadenscheinigen und wachsweichen Begründungen (siehe oben) sind nichts als billige Ausreden und Schönfärbereien.
Wie schön, dass wenigsten Sie verstanden haben was Sache ist! Die erste Mondlandung war natürlich auch nicht echt und die Anschläge vom 11. September waren auf Anordnung der US-Regierung vom US-Geheimdienst inzeniert. Im Area 51 werden bereits seit zig Jahren Außerirdische versteckt und deren Flugobjekte nachgebaut. Sind Sie denn wenigstens echt oder auch nur ein Produkt von Dr. Frankenstein? Gute Besserung!
Die verbeamteten Arschkriecher in Deutschland werden so schnell nicht alle.
Witwenrenteam 26.08.2013 | 21:08
Die Witwenrente wird nicht so berechnet: 60% der Netto-Altersrente des Verstorbenen, sondern die persönlichen Entgeltpunkte, die für die Altersrente des Verstorbenen maßgebend sind, werden mit 0,6 multipliziert und dann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.
....am 27.08.2013 | 12:33
Im Ergebnis (nur fürs Verständnis, Berechnet wird wie Witwenrente schrieb mit Entgeltpunkten) Bruttorente des verstorbenen * 60 % /55 % = Bruttorente Witwe - KV/PV Beiträge = Nettorente Wie man Sieht, wird da nichts doppel an KV/PV abgezogen.
Nitramam 27.08.2013 | 14:23
Stimmt! Vielen Dank für Eure/Ihre Beiträge! Durch den Fund eines analogen Falles bei einer längeren Internetreschersche und den zitierten Hinweis bin ich der Sache auf die Spur gekommen. Der Rentenbescheid war etwas verwirrend. Also gilt:: 1. Brutto-Altersrente des Verstorbenen - KV+PV-Beitrag dieser Brutto-Altersrente = Netto-Altersrente des Verstorbenen 2. Brutto-Altersrente des Verstorbenen x 60% (oder x 0,6) = Brutto-Witwenrente der Hnterbliebenen - KV+PV von Brutto-Witwenrente = Netto-Witwenrente der Hinterbliebenen bzw. 3. Netto-Altersrente des Verstorbenen x 60% (oder x 0,6) = Netto-Witwenrente der Hinterbliebenen Habe das mit konkreten Fallwerten durchgerechnet bzw. geprüft.
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