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KV- PV - Familenversicherung

von Victor18.09.2008 | 11:35
1363 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Rentner und entsprechend gesetzlich KV-versichert. Also nicht PRIVAT. Meine Frau ist bei mir mitversichert, weil sie kein eigenes Einkommen hat. ??Wenn sie eigne Rente bekommt, zahlt sie eigene KV-PV aus der Höhe der eigenen Rente?? Gibt es das Mindestbeträge, ab wann sie KV zahlen soll, bezw. nicht? Ist sie bei entsprechend "kleiner" Rente wieder familienversichert??, auch wenn ich Rentner bin? Danke für eine Auskunft.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Ihrer Frau wird zunächst geprüft, ob Sie als Rentnerin in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) als Pflichtmitglied aufgenommen werden kann. Voraussetzung wäre in der zweiten Lebenshälfte (z.Zt. ab 01.01.1979) mindestens zu 90% bei einer gesetzlichen KK Mitglied gewesen sein. Dazu zählt auch die Familienversicherung. Sollte das zutreffen, wäre sie pflichtig und von der Rente wird der Beitragsanteil einbehalten und an diese KK überwiesen. Ist sie nicht pflichtig muss sie sich anderweitig Krankenversichern und erhält einen Zuschuss zu diesen Beiträgen. Wenn die Rente unter 355,- EUR ist kann Ihre Frau bei Ihnen in der Familienversicherung bleiben, wenn sie nicht pflichtig wird.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Lieber Herr "Schiko"! Der Betrag von 355,- EUR spielt nur dann eine Rolle, wenn der Ehepartner als Rentner nicht KVdR-pflichtig wird. Liegt er in der Pflicht werden auch von z.B. 50,- EUR RT Beiträge zur KK abgeführt!

6 Antworten

Hier sind Sie falscham 18.09.2008 | 11:56
Fragen Sie die Krankenversicherung.
Victoram 18.09.2008 | 11:57
Danke.
aberam 18.09.2008 | 12:47
Aber wenn Ihre Frau als Rentnerin kv-pflichtig ist (weil die 90% gesetzl.KV in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens erfüllt ist), werden auch von Rentenbeträgen von unter 355,- Euro KV- und PV-Beiträge einbehalten.
Victoram 18.09.2008 | 12:24
Danke. Keine weiteren Fragen. Sie haben das gut erklärt.
Schiko.am 18.09.2008 | 12:25
In aller kürze, wenn die brutto rente ihrer frau monatlich nicht höher als 355 ist gilt sie weiterhin bei ihnen als gesetzlich versicherte. MfG.
Schiko.am 18.09.2008 | 12:59
In diesem fall erfüllt doch der ehemann die 9/ 10 zehntel voraussetzung. Praktisches beispiel: Meine frau war auch mit mir gesetzlich versichert. Für eine eigene versicherung bestand kein grund, sie ließ sich 1957 die beiträge auszahlen. Die rente im Jahr 2000 be- stand nur aus 5 KEZ und der nachzahlung von 12973,50 DM.(Heiratserstattung) für die 1957 ausgezahlten beträge. Sie musste sich deswegen selber gesetzlich versichern,da die bruttorente seinerzeit die vorgegebene summe nur um 5 DM. überschritten hatte. MfG.
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