Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

KV-Zusatz Erhöhung

von Rentnersonne14.11.2024 | 21:46
322 Ansichten
6 Antworten
Ich erhielt heute von der Rentenversicherung einen neuen Rentenbescheid.Ich bin in Regelaltersrente und im Juni 1958 geboren Beginn 1.12.2024 Zusatzbeitrag wurde erhöht. 1. Frage stimmt der Beginn? Sollte die Erhöhung nicht ab Januar 2025 beginnen? 2. Frage mir ist jetzt erst aufgefallen daß 14,6 % KV Beitrag insgesamt bezahlt werden müssen. Ich bin der Meinung es müßten nur 14,0 sein. Bei 14,6 hat man Krankengeldanspruch- den brauch ich ja als Rentner nicht. Zählen für mich nun 14 oder 14,6 %?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2024 | 16:53

Hallo Rentnersonne,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Zu Ihren Fragen möchten wir Ihnen folgendes mitteilen.

 

1. Erhöhung des Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung:

 

Es erscheint uns auch ungewöhnlich, dass die Erhöhung des Zusatzbeitrages in Ihrer Rente schon zum 01.12.2024 berücksichtigt werden soll, obwohl die Änderung der Zusatzbeiträge erst zum 01.01.2025 in Kraft tritt. Die genauen Hintergründe Ihrer Mitteilung können wir leider von hieraus nicht abschließend klären, da uns Ihr Rentenbescheid nicht vorliegt.

Es könnte jedoch auch spezifische Gründe für diese Gründe geben, wie etwa Anpassungen bei den Krankenversicherungsbeiträgen oder andere, gesetzliche Änderungen.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, sich in dieser Frage direkt an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu wenden und dort einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

2. Höhe des Beitragssatzes :

 

Als Rentner zahlen Sie in der Regel den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, der derzeit 14,6% beträgt.

Dieser Beitragssatz gilt unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben oder nicht. Der Beitragssatz von 14,6 % wird 

zwischen Ihnen und dem Rentenversicherungsträger aufgeteilt, wobei jeder 7,3% übernimmt.

 

Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0% gilt für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wie zum Beispiel Selbständige, oder Personen, die bestimmte andere Einkünfte haben. Da Rentner in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld haben, könnte man

meinen, dass der ermäßigte Beitragssatz gelten sollte. Allerdings ist dies nicht der Fall, da für Rentner der allgemeine Beitragssatz von 14,6% festgelegt ist.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

 

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich auch an unsere kostenfreie Servicenummer unter 0800 1000 4800 wenden. Sie erreichen 

diese in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

 

 

5 Antworten

Docham 15.11.2024 | 00:02
Der Zusatzbeitrag wird erhöht, wenn ihre Krankenkasse den erhöht. Vielleicht hat ihre Krankenkasse den schon erhöht dann müssen Sie dort fragen. 7,3 % KV, zahlen Sie alleine
PeterTam 15.11.2024 | 07:06
Auch als Rentner zahlt man 14,6 % KK Beitrag. Hat man noch zusätzlichen einen Job zahlt man von diesem Einkommen nur 14,0 %, weil man keinen Anspruch auf Krankengeld hat. Der Zusatzbeitrag ist ein ganz andere Sache. Die regelt jede KK für sich.
Mondkindam 15.11.2024 | 07:58
Ihre Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag vor Ihrem Rentenbeginn erhöht, damit gilt der neue Beitrag ab Rentenbeginn. Dass mit der Berücksichtigung des neuen Beitragssatzes erst 2 Monate später würde nur gelten, wenn Sie zum Zeitpunkt der Beitragssatzänderung bereits Rente bezogen haben. Das der allgemeine Beitragssatz berücksichtigt wird ist richtig. § 247 SGB V
Königam 15.11.2024 | 10:53
Lila schrieb

Naja, Rentenbeginn wäre der 01.07.24 gewesen.

Es passieren weniger Fehler bei der Rentenberechnung als der ein oder andere in seinem Sinne zu hoffen glaubt. Bei einem erstmaligen Rentenbeginn gilt der aktuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse, bei einer schon laufenden Rente wirkt sich der veränderte Zusatzbeitrag erst 2 Monate später aus (neuer Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab 01.10.24 wirkt sich dann ab 01.12.24 auf die Rente aus).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026