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Experten-Antwort

KV Zuschuss bei Teilrente

von drei sterne03.05.2019 | 11:03
258 Ansichten
3 Antworten

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Bei PKV versicherten Rentnern gibt es einen 7,75%igen Zuschuss zur Rente. Wie verhält es sich bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente? Beispiel: Rente bei früherem Rentenbeginn 2000 € Teilrente wegen Hinzuerwerbs 1500 € Wovon werden nun die 7,75% Zuschuss errechnet? Von der Bruttorentenhöhe bei Rentenbeginn (2000 €)oder von der Teilrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo drei sterne,

für den Zuschuss zu Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob es sich um eine vorgezogene Altersrente handelt oder nicht. Der Zuschuss wird grundsätzlich immer aus dem jeweiligen monatlichen Bruttobetrag der an den Versicherten zu zahlenden Rente berechnet.

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2 Antworten

drei sterneam 03.05.2019 | 12:02
Von dem vorgezogenen Rentenbetrag 2000 € oder von der Teilrente 1500 € (nach Hinzuverdienst)?
W°lfgangam 03.05.2019 | 18:35
Hallo drei sterne, ...von der festgesetzten Brutto/Teilrente natürlich. Die mögliche volle/vorgezogenen Rente ist dabei ohne Bedeutung - die läuft ja nicht gar nicht/voll an, sondern nur die Teilrente mit dem zu diesem Rentenbeginn zustehenden Abschlag. Der individuelle Zuschuss wird nachträglich korrigiert, wenn die Brutto-Teilrente - nach Ihrem geschätzten Hinzuverdienst - abweichen sollte. Stichtag ist hier der 01.07. des Folgejahres, sowohl für die 'richtige' Ermittlung der Teilrente und dem darauf basierenden Zuschuss von 7,75 %. Was zu viel wird zurückgefordert, zu geringe Leistungen/incl. Zuschuss werden nachgezahlt. Und der Zuschuss auf die 'Restteilrente' wird dann neu ermittelt, aus dem mit gesunkenen Abschlag neu zu berechnenden Teilrentenrestanspruch - alles ganz einfach ;-) Gruß w.
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