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Experten-Antwort

KVDR

von W11.09.2010 | 14:14
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, Dankenswerterweise habe ich gestern den Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente, auf unbestimmte Zeit, erhalten. DANKE an alle die mir in einer vorhergehenden Anfrage geantwortet haben, DANKE auch an den Experten. Doch nun zu meiner heutigen Frage. Ich habe seit 01.11.-30.09.2010 eine volle befristete Rente erhalten. In der KVDR (Krankenversicherung der Rentner) bin ich bisher nicht Mitglied. Werde ich jetzt darin Mitglied ? Ein Formblatt bzw. Informationen darüber lagen dem Bescheid der DRV Bund nicht bei. Für den Erhalt der Betriebsrente muss ich dann den vollen Beitrag in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung zahlen (KDVR)? Ich bin schon immer gesetzlich Kranken versichert. Ich blicke da nicht durch und im Internet habe ich zu dem Fall auch nichts gefunden. Kann mir da jemand weiter helfen? Vielen Dank im Voraus. Gruß W

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W,

wenn Sie immer gesetzlich krankenversichert waren, dürften Sie höchstwahrscheinlich die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen. Aufgrund des weiteren Rentenbezugs würden Sie dann weiterhin pflichtversichert bleiben. Für die KVdR macht es keinen Unterschied, ob Sie eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Bitte setzen Sie sich zur Klärung Ihres Krankenversicherungsverhältnisses unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Wird neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente bezogen, sind auch hieraus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten. Die beitragspflichtigen Einnahmen werden von der Krankenkasse bestimmt. Hierzu ist erforderlich, dass Sie der Krankenkasse Angaben zur Betriebsrente machen.

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25 Antworten

Wam 11.09.2010 | 14:17
1.11.2008 bis einschließlich 30.09.2010 volle befristete Erwerbsminderungsrente sollte es heißen. Danach ab 01.10.2010 volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit. Komme ich jetzt in die KVDR? Bin schon immer gesetzlich Kranken versichert. DANKE im Voraus für Antworten. Gruß W
Wam 11.09.2010 | 16:05
Hallo, ich sollte noch erwähnen, weil ich es vergessen hatte, ab 01.10.2010 erhalte ich die volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit. DANKE im Voraus für Antworten. Gruß W
Skatrentneram 11.09.2010 | 17:28
Wenn Sie schon immer in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, haben Sie höchstwahrscheinlich die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt. Sie bleiben dann in der gesetzlichen KV auf Grund des Rentenbezuges pflichtversichert. Ihr Beitragsanteil zur KVdR und Pflegeversicherung wird vom RV - Träger einbehalten und direkt an Ihre KK abgeführt. Das sollte aber auch aus Ihrem Rentenbescheid hervorgehen. Von Ihrer Betriebsrente müssen Sie den Beitrag von 14,9% zur KV und den Beitrag zur Pflegeversicherung alleine zahlen. Erkundigen Sie sich doch einfach mal bei Ihrer Krankenkasse und schon ist Ihr Problem gelöst.
Wam 11.09.2010 | 19:42
Ich erhalte schon bisher eine betriebliche Pensionsversicherung. Dieser wurde monatlich teilweise vom Arbeitgeber und teilweise vom Arbeitnehmer, also mir, bezahlt, seit meinem 25. Geburtstag habe dort ich und der Arbeitgeber jeden Monat eingezahlt. Ich bin schon immer gesetzlich Krankenversichert. Bisher habe ich von der Betrieblichen Pensionsversicherung noch keinen Krankenversicherungsbeitrag und keinen Pflegeversicherungsbeitrag bezahlt. Zu Beginn der Zahlung hatte ich die Krankenkasse und die Betriebliche Altersversorgung (Pensionsversicherung) nochmal ausdrücklich danach gefragt. Es hieß, dass ich nicht zahlen muss. Ich dachte mir, dass ich vielleicht jetzt wo ich Erwerbsminderungsrente Dauerhaft (AB 01.10.) erhalte, vielleicht dann die Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge von der betrieblichen Pensionsversicherung zahlen muss. Ich habe seit dem 01.11.2008 bis einschließlich 30. September eine volle befristete Erwerbsminderungsrente. Ab dem 01.10.2010 erhalte ich eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit. Ich dachte, dass ich vielleicht jetzt in die Krankenversicherung der Rentner (KDVR) komme und dies dann damit zusammen hängt. So dass ich ab diesem Zeitpunkt dann von der Betrieblichen Altersversorgung (Pensionsversicherung) Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen muss. Ich meinte irgendwo so etwas gelesen zu haben. Finde es aber nicht mehr. Ich kann mich aber auch irren, bzw. täuschen. Hier bräuchte ich Hilfe. Mir wäre es recht schon selber etwas zu wissen, wenn ich nächste Woche mit der Krankenkasse spreche. DANKE im Voraus. Gruß W
Klemensam 12.09.2010 | 08:44
Ob Sie eine befristete oder unbefristete EM-Rente erhalten spielt für den Eintritt in die KVdR keine Rolle. Insofern hätten Sie - wenn die Voraussetzungen seinerzeit vorgelegen hätten - bereits gleich zu Beginn ihrer EM-Rente - also ab 1.11.08 - in die KVdR kommen können oder eben nicht. Ist das denn seinerzeit nicht abgeklärt worden oder wollten SIE nicht in die KVdR ?
Skatrentneram 12.09.2010 | 11:34
Es spielt keine Rolle ob Sie die EM-Rente befristet oder auf Dauer beziehen. Sobald Sie zur Ihrer gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente beziehen sind daraus Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung zu entrichten. Erkundigen Sie sich doch noch mal bei Ihrer Krankenkasse, sonst kommt später das böse erwachen, denn die dürfen im Rahmen der Verjährung bis zu 4 Jahren nachfordern
Wam 12.09.2010 | 11:40
Hallo, ich bin schon immer und auch jetzt gesetzlich Krankenversichert. Gruß W
funix1am 12.09.2010 | 11:32
Hallo Erst mal eine Frage wie und wo sind sie Jetzt Krankenversichert??? MfG funix
Wam 12.09.2010 | 11:14
Hallo, ich habe damals bei der betrieblichen Altersvorsorge sowie bei der Krankenkasse nachgefragt. Nachfragen waren leider telefonisch. Es hieß, dass ich keine Krankenkassen und keine Pflegeversicherungsbeiteiträge zahlen muss. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine in Erinnerung zu haben, dass mir von der betrieblichen Altersvorsorge am Telefon gesagt wurde, dass ich die Beiträge erst zahlen muss, wenn ich, wie jetzt geschehen, EM-Rente auf unbestimmte Dauer beziehe. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine auch gelesen zu haben, dass man erst wenn man die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer bekommt, dann erst in die KVDR kommt. Aber ich finde das nicht mehr trotz intensivem Suchen. Gruß W
Hansam 12.09.2010 | 12:11
Genau in welcher Kasse sind Sie jetzt und werden von ihrer EM-Rente Beiträge dazu von der RV direkt abgeführt ? Es kann doch nicht sein, das Sie seit 11.2008 gar keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Sie sprechen wirklich in Rätseln ... Hier alles zur KDVR zum Nachlesen : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11798/SharedDocs/de… Stellen Sie doch einfach jetzt einen Antrag auf Aufnahme in die KDVR und Sie werden sehen ob sie darin aufgenommen werden oder nicht. Was ihre betriebliche Altersvorsorge ( auf die Sie hier immer wieder hinweisen ) mit der Krankenversicherung zu tun hat erschließt sich mir nicht... Das sind doch 2 verschiedene Dinge. Und natürlich müssen Sie auf ihre Betriebsrente dann auich Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung zahlen. Das ist doch wohl klar.
Wam 12.09.2010 | 15:12
Hallo, Nein es ist kein Rätsel hier. Für die Erwerbsminderungsrente zahle ich meine Krankenkassen und Pflegeversicherungsbeiträge. Nur ich bin bisher nicht in der KVDR. Für die Betriebsrente zahle ich bisher keine Beiträge in die Krankenkasse und in die Pflegeversicherung. Vielleicht wäre es besser gewesen hier nicht zu Fragen. Tschüß W
Wam 12.09.2010 | 17:34
Hallo, wie schon einmal hier berichtet in Bezug auf die Krankenkasse. Ich bin schon immer gesetzlich Krankenversichert. Ich bin NICHT freiwillig Krankenversichert. Ich bin in einer BKK gesetzlich Krankenversichert. Mehr kann ich nicht dazu sagen. W
Klemensam 12.09.2010 | 18:04
schuldigung.
Klemensam 12.09.2010 | 18:02
Wie schon gesagt wurde, stellt man normalerweise sofort bei erstmaliger Zuerkennung einer EM-Rente ( ob diese befristet oder unbefristet ist, ist völlig egal ) den Antrag auf Aufnahme in die KDVR. Dazu wird von einigen Trägern der Rentenversicherung ( wohl nicht von allen ) auch gleich ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen im Vorfeld schon mit übersandt ( war bei mir so ) . Bei ihnen ist dies wohl nicht geschehen. Dann muss man sich eben selbst das entsprechende Formular besorgen und den Antrag auf Aufnahme in die KDVR bei der RV stellen. Von alleine passiert da nichts... Hier der Link zum Downlaod : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12366/SharedDocs/de… Da dies von ihnen bsiher nicht gemacht wurde, sind Sie bis heute natürlich nicht Mitglied der KDVR. Damit ist ihr Status bei der Krankenkasse falsch - sonst gar nichts. Rentner haben den Status 5 , statt 1 wie Arbeitnehmer ( siehe Aufdruck auf der Chipkarte ) . Leistungen, Beiträge etc. alles ist völlig gleich und dasselbe. Ob Sie also in der KDVR oder " Normal " versichert sind hat für Sie weder Vor - noch Nachteile. Darum ist es letztlich eigentlich völlig egal , ob Sie als KDVR versichert sind oderr nicht. Das allerdings ihre Betriebskrankenkasse ( die ja sicher von ihrer Berentung Kenntnis hat ) seit Erstberentung in 11.2008 den falschen Status nicht bemerkt haben will, ist eigentlich unerklärlich. Stellen Sie eben - der guten Ordnung halber - jetzt den Antrag auf KDVR und alles wird gut !
Agnesam 13.09.2010 | 09:51
Hallo W, ich versuche mal das "Rätsel" zu lösen. Ihr Rentenverfahren hat relativ lange gedauert, vermutlich mit SG-Verfahren. Nach Ihren Schilderungen sind Sie sicherlich in der KVdR pflichtversichert. Im Rentenbescheid werden Sie auch die Berechnung der Beiträge finden. Während des laufenden Rentenverfahrens haben Sie die Beiträge selbst an Ihre KK zahlen müssen. Diese Beiträge werden Ihnen jetzt von der Krankenkasse erstattet. Ihr Beitrag stammt vom 11.9.2010. Darin geben Sie an, gestern, als am 10.9.2010 den Rentenbescheid erhalten zu haben. Heute haben wir den 13.9.2010. Die Krankenkasse könnte in dieser kurzen Zeitspanne praktisch noch nicht reagieren. Rufen Sie einfach Ihre Krankasse an und fragen Sie nach der Erstattung Agnes
RFnam 13.09.2010 | 15:44
1. Erwerbsunfähigkeitsrente Sie erhalten ab dem 01.11.2008 eine zunächst bis zum 30.09.2010 befristete EM-Rente, die aufgrundd Ihres im Mai/Juni 2010 gestellten Weiterzahlungsantrags ab 01.10.2010 unbefristet weitergezahlt wird. Da eine erstmalige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann berechnet werden kann, wenn vorher die zuständige Krankenkasse über die Krankenversicherungspflicht entschieden hat, kann davon ausgegangen werden, dass Sie seit dem 01.11.2008 ununterbrochen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KV/PVdR) entrichten. Diese Beiträge werden gleich vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Bei der Weiterzahlung einer befristeten Rente ändert sich daran nichts. 2. Betriebsrente und Rente aus der privaten Versicherung Hierzu kann nur Ihre Krankenkasse entscheiden und Auskunft geben, ob und wie diese Renten der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.
W*lfgangam 13.09.2010 | 21:07
Hallo RFn, > Da eine erstmalige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann berechnet werden kann, wenn vorher die zuständige Krankenkasse über die Krankenversicherungspflicht entschieden hat, (...) Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht - haben Sie Beispielfälle, wo die DRV über den Rentenantrag nicht entschieden hat ? (nur weil die GKV rumtrödelte). Die Rente wird IMMER berechnet - auch wenn die KK-Meldung über den Status fehlt/verloren gegangen ist, die KVdR oder der etwaige Zuschuss folgt in einem kurzem Folgebescheid. Gruß w. ...bitte, die DRV hängt nicht am Tropf der GKV - der Rentenbescheid/de Berechnung schon gar nicht!
RFnam 14.09.2010 | 14:31
Hallo Wolfgang, meine Antwort war für "w" bestimmt und ist für ihn verständlich, auch im Zusammenhang mit seinem Problem in einem anderem Forum. ----------------------------------------------------------- Als Nichtmitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kennen Sie natürlich nicht die technischen Arbeitsabläufe. Das Rechenprogramm kann die Berechnung und die Erstellung des Rentenbescheides nur dann ausführen, wenn die Daten zur Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft zur KV/PVdR eingegeben sind. Über die KV/PV entscheidet die zuständige Krankenkasse beim ersten Rentenantrag und teilt sie dem zuständigem RV-Träger mit. In der Regel liegen diese Meldungen der Krankenkassen rechtzeitig vor oder werden vom RV-Träger angemahnt, so daß die Rentenbescheide pünktlich, d.h. z.B. bei Altersrenten vor dem Monat ab dem die Rente beginnt, erteilt werden können. ------------------------------ Für W bedeutet das, dass bereits im Rentenbescheid für die Rente ab 01.11.2008 die KV/PV-Daten enthalten sind und somit auch dem jetzt erteiltem Weiterzahlungsbescheid zugrunde liegen.
W*lfgangam 14.09.2010 | 21:10
Hallo RFn, Sie haben Recht, ich habe schon seit 6-12 (?) Monaten keine Rentenbescheide mit etwaigen Zusätzen zu fehlenden KV-Meldungen (KVdR wie KV-Zuschussderechtigung) der Krankenkasse gesehen ('wir/DRV machen erst mal Bescheid fertig, der KV-Zusatz/ErgänzungsBescheid folgt'). Ich wusste nicht, dass die DRV Systemumstellungen schneller zelebriert (und man vor Ort eben mal wieder ahnungslos bleibt - daher besonderen Dank für den Hinweis!), als der Gesetzgeber das SGB IV 'täglich' neu erfindet ;-) Gruß w.
Ein bisschen Blödinnam 15.09.2010 | 08:34
"Das Rechenprogramm kann die Berechnung und die Erstellung des Rentenbescheides nur dann ausführen, wenn die Daten zur Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft zur KV/PVdR eingegeben sind. " ein bissle Blödinn..und davon sehr viel. Selbstverständlich kann das "Rechenprogramm" wie sie es so nett umschreiben, eine Rente auch völlig ohne KVdR Meldung berechnen. Ist also ein bisschen Blödsinn was sie da schreiben. Und ich glaube nicht, das dem Fragesteller mit ein bisschen Blödsinn unbedingt geholfen ist, oder was meinen sie??
RFnam 15.09.2010 | 16:24
Der Grund für die meinen Beiträgen entgegengesetzten Meinungen dürfte daran liegen, dass die einzelnen Rentenversicherungsträger historisch bedingt teilweise noch unterschiedliche Rechenprogramme verwenden. Deshalb hat aus seiner Sicht jeder Recht. Und damit soll es genug sein.
W*lfgangam 15.09.2010 | 23:23
Ist doch jedes Mal wieder schön vor Ort erleben zu müssen, wie weit die Einheit der DRV nach fast 5 Jahren schon gekommen ist, wenn man es schlicht mit allen Trägern zu tun hat und der eine Tüt und der andere Tata macht;-) RFn: wenn einer (DRV-Mitarbeiter/in) sagt, DIE DRV macht das so, verfalle ich in Glauben, dass das (plötzlich) alle so machen - wie hier mit KV und Bescheid(nicht)erstellung dargestellt ...ich werd noch ein paar Jahre warten, bis ich konvertiere ;-) Gruß w.
Skatrentneram 12.09.2010 | 16:15
Hallo W. nenne Sie doch mal Roß und Reiter in welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Ich habe das Gefühl irgend etwas verschweigen Sie hier. Dann können Sie hier nicht geholfen werden.
...am 13.09.2010 | 09:12
Wenn Sie NICHT freiwillig versichert sind und IMMER schon bei einer gesetzlichen KK, dann sind Sie sehr wohl in der KVdR!!! Dies macht sich dadurch bemerkbar, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt von der Rente einbehalten werden. Das steht in Ihrem Bescheid! Wenn Sie Ihre Beiträge selbst an die BKK überweisen, sind sie freiwillig Krankenversichert und Sie sollten schnellstmöglich mit der Krankenkasse klären, warum Sie nicht in der KVdR sind...
Rosannaam 15.09.2010 | 00:34
Hallo Rfn, zumindest bei "meiner" DRV müssen wir keinesfalls die KV-Meldung/den Datensatz der Krankenkassen abwarten, wenn´s mal zu lange dauert. Wir unterstellen dann KV-PFLICHT und weisen den Versicherten darau hin, dass eine Überprüfung nach Eingang der KV-Daten erfolgt. Es gibt aber leider einige Krankenkassen, die noch nach Jahren (vermutlich nach eigener Überprüfung ihrer Dateien) einen völlig anderen Datensatz melden als zu Beginn der Rente! Dies ergibt dann regelmäßig Nach- oder Überzahlungen. Überzahlungen dann, wenn zuvor keine KV-Pflicht gemeldet wurde. Also - möglich sind da sämtliche Variationen...
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