Hallo W,
wenn Sie immer gesetzlich krankenversichert waren, dürften Sie höchstwahrscheinlich die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen. Aufgrund des weiteren Rentenbezugs würden Sie dann weiterhin pflichtversichert bleiben. Für die KVdR macht es keinen Unterschied, ob Sie eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Bitte setzen Sie sich zur Klärung Ihres Krankenversicherungsverhältnisses unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Wird neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente bezogen, sind auch hieraus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten. Die beitragspflichtigen Einnahmen werden von der Krankenkasse bestimmt. Hierzu ist erforderlich, dass Sie der Krankenkasse Angaben zur Betriebsrente machen.