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KvdR bei Bezug der vollen Altersrente und gleichzeitig weiter Angestelltenverhältnis

von Dirk24.09.2026 | 07:58
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Hallo zusammen, für meine Frage muss ich ein bisschen ausholen. Ich beziehe seit anderthalb Jahren eine 95%ige Teilrente und arbeite noch voll als Angestellter und beziehe ein Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Deswegen hatte ich seinerzeit auch keinen Antrag auf Mitgliedschaft in der KvdR gestellt. Die DRV selbst hat mich dann darauf hingewiesen, dass ich in diesem Fall einen Zuschuss zur KV beantragen könnte. Das habe ich dann getan und auch bekommen. Es ist die Hälfte des Beitrages, der sich durch die Rentenhöhe und den Beitragssatz meiner KV ergibt. Diesen Zuschuss kann ich aber nicht behalten, sondern muss den an meine Kv weitergeben. meine KV bekommt also deutlich mehr Geld für mich, als sich über die Beitragsbemessungsgrenze und den Beitragssatz errechnet. Ich bin dabei die Durchlaufstelle für den Zuschuss von der DRV an die KV. Über die Sinnhaftigkeit dieser Sache kann man trefflich streiten, aber darum geht es mir nicht. Ich beabsichtige, ab März des kommenden Jahres die Alters-Vollrente zu beziehen, werde aber mindesten noch ein weiteres Jahr als Angestellter weiterarbeiten und dabei auch über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und somit als Angestellter die Höchstbeiträge an die KV über das Arbeitsverhältnis abführen. Was empfehlen Sie, die Mitgliedschaft in der KvdR zu beantragen und dann die von mir zu viel gezahlten Beiträge bei meiner KV zurückzufordern oder es bis zur Aufgabe des Angestelltenverhältnisses bei der Zuschussregelung zu belassen? Danke vorab für Ihre Antworten.

5 Antworten

Kkam 24.09.2026 | 08:19
Als Rentner sind Sie schon Mitglied in der KVdR, nur eben freiwillig krankenversichert. Nach Ihren Angaben wird sich aufgrund der Höhe Ihres Einkommens daran auch nichts ändern. Sie haben da etwas völlig missverstanden. Erst wenn Sie die BBG der Krankenkasse unterschreiten, werden Sie pflichtversichert, was aber nichts mit der Mitgliedschaft in der KVdR zu tun hat. Bei diesbezüglichen Fragen ist im Detail aber die Krankenkasse Ihr Ansprechpartner und nicht die Rentenversicherung. Warm Sie eine Teilrente von 95% beziehen wird wohl Ihr Geheimnis bleiben, einen Sinn kann ich darin nicht erkennen🤷🏻‍♂️.
Nachfrageam 24.09.2026 | 08:39
Kann es tatsächlich sein, dass man keinen Zuschuss beantragt und so auch die Krankenkasse auf die ihr zustehenden Beiträge verzichtet?
SBam 24.09.2026 | 08:48
Sie können nicht in die KVdR solange Sie nicht pflichtversichert sind. Das können Sie auch nicht beantragen.
DaViam 24.09.2026 | 08:57
Grundsätzlich haben Sie doch keinen Verlust. Ob Sie den Zuschuss bekommen und an die Krankenkasse abgeben oder den Zuschuss nicht beantragen, läuft doch auf das gleiche hinaus. Lassen Sie es am Besten so wie es jetzt läuft. Damit sind alle zufrieden.
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