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KVdR bei Privatversicherung?

von Frauke28.12.2009 | 11:43
1536 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin über meinen Mann beihilfeberechtigt und selber privatversichert. Muss ich - bei einer zu erwartenden Rente von ca. 300 Euro - etwas unternehmen bezüglich KVdR und Pflegeversicherung? Und falls ja: bei der Rentenanstalt und oder der Privatkasse? Danke!

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Frauke,

die beiden Beiträge von "Aha" sind vollkommen korrekt!

Vielen Dank @Aha!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

...und Falls Frauke nicht in Bayern wohnt, in der linken Navigationsleiste auf dieser Site können Sie die nächstgelegene Beratungsstelle der DRV finden.

5 Antworten

Ahaam 28.12.2009 | 13:53
Wenn Sie die Rente beantragen, dann wird die letzte zuständige ges.KV zur KVdR-Prüfung eingeschaltet. Diese wird Ihnen dann formal mitteilen, das die Voraussetzungen nicht vorliegen. Da Sie das beim Antrag bereits wissen, werden Sie neben der Rente auch gleich den KV-Zuschuss beantragen. Dazu bescheinigt die PKV die auf Sie entfallende Beitragsbelastung ( denn der Zuschuss darf nicht höher sein, als die Hälfte der tatsächlichen Kosten - ha, ha!). Achtung: bei der Beihilfestelle fragen, ob ein Zuschuss zur ges.Rente 'beihilfeschädlich' ist. Ggf. den Zuschuss beim Rententräger auf die 'beihilfeunschädliche' Maximalhöhe begrenzen lassen! Sonst ist eigentlich nichts zu beachten ;-)
Fraukeam 28.12.2009 | 15:09
Danke für die Auskunft! Aber ich muss mal ganz dusselig nachfragen: Was verbirgt sich hinter "die letzte zuständige KV"? Ich denke mal "zuständige gesetzliche Krankenversicherung?" Aber welche gesetzliche (und erst recht letzte) KV ist für mich zuständig, wenn ich seit über 40 Jahren bei einer Privatversicherung war/ bin?
Ahaam 28.12.2009 | 15:23
Wenn Sie vor der PKV mal in der GKV waren, dann ist diese für die KVdR-Prüfung zuständig (z.B. AOK Bodensee-Oberschwaben, weil Sie vor 40 Jahren mal in Ravensburg bei der AOK versichert waren). Sollten Sie sich nicht erinnern, dann richten Sie die KVdR-Prüfung einfach an Ihre örtliche AOK. Auch die wird bei Ihrer KV-Biografie umgehend mitteilen, dass die 'Vorversicherungszeit' nicht erfüllt wird - und eine entsprechende maschinelle Meldung an den Rententräger machen, damit dieser über den Zuschuss entscheiden kann!)
Fraukeam 29.12.2009 | 10:00
Mein Dank an User und Experten! Ich denke, mit klarem Kopf hätte ich selber darauf kommen müssen; aber diese Antragerei hat mir mit ihrem Fachvokabular die Sinne vernebelt. Nun scheint alles klar, danke!
Brilleam 29.12.2009 | 12:11
Liebe Frauke, deshalb gibt es auch in Ihrer Nähe eine fachkundige Stelle, bei der man schnell und einfach einen vollständigen und richtigen Antrag stellen kann - in Bayern zum Beispiel bei der Heimatgemeinde (Pflichtaufgabe laut Gemeindeordnung, auch wenn es die Bürgermeister/innen und Kämmerer/innen nicht wahrhaben wollen!)
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